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Schulpsychologischer Dienst

Sie suchen Unterstützung bei Schwierigkeiten, qualifizierte Problemanalyse und sachkundige Hilfe bei der Erarbeitung von Lösungswegen.

"Der Schulpsychologische Dienst hilft bei Schulschwierigkeiten und unterstützt die Schulen und Schulaufsichtsbehörden in psychologischen Fragen". (SchulG § 128,1)

Schulpsychologen und Schulpsychologinnen können von Lehrkräften und auch Eltern angesprochen werden, wenn es um die Arbeit und den Umgang mit Schülerinnen und Schülern geht, die Schwierigkeiten in der Schule haben. Lehrkräfte können sich an den Schulpsychologischen Dienst wenden bei:

  • Leistungsproblemen von Schülerinnen und Schülern, z.B. Schullaufbahnfragen, Teilleistungsschwächen, fehlende Leistungsmotivation oder Leistungsverweigerung, Hochbegabung ...
  • Verhaltensauffälligkeiten, z.B. Unterrichtsstörungen, Hyperaktivität, Aggressivität oder Gewaltbereitschaft, emotionale Probleme, Konzentrationsschwierigkeiten ...
  • Schwierigkeiten im Klassenrahmen, z.B. schlechtes Klassenklima, Mobbing ...
  • Problemen mit Eltern, z.B. mangelnde Kooperation, Überforderungshaltung, Konflikte
  • Je nach weiterer Spezialisierung oder Schwerpunktarbeit bietet der Schulpsychologische Dienst für Lehrkräfte, Schulleitungen und Kollegien Unterstützung an durch: Lehrerfortbildung in psychologischen Themenfeldern, Supervision, Moderation von Konflikten, Beteiligung an Einzelprojekten. Die spezifischen Angebote und die Realisierungsbedingungen können in der für die Schule zuständigen schulpsychologischen Beratungsstelle erfragt werden.

Schulpsychologen und Schulpsychologinnen

  • unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht;
  • haben durch ihre direkte Anbindung im Ministerium ein hohes Maß an Unabhängigkeit vor Ort;
  • orientieren sich an dem Prinzip der Allparteilichkeit, unerlässlich etwa bei der Moderation von Konflikten;
  • arbeiten nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und ausschließlich beratend.
  • In einer Klärungsphase wird zu Beginn gemeinsam über die Fragestellung und das weitere Vorgehen (ggf. Hinweis auf andere unterstützende Personen oder Institutionen) gesprochen und entschieden.

Eine schulpsychologische Beratungsstelle gibt es in jedem Kreis oder jeder kreisfreien Stadt, zusätzlich in einigen Städten. Die Kontaktaufnahme geschieht formlos, ohne die Notwendigkeit des Dienstweges per Telefon.