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(Wieder-)Ausfuhranmeldungen elektronisch nachverfolgen
[Nr.99122023023000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Waren aus dem Zollgebiet der Union in ein Drittland exportieren möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorher über das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem" (ATLAS) anmelden. Ihre Anmeldung wird automatisiert entgegengenommen und unter einer sendungsbezogenen Referenznummer (Master Reference Number, MRN) gespeichert. Mit der Annahme der (Wieder-)Ausfuhranmeldung wird Ihnen die MRN bekannt gegeben. Zusätzlich bekommen Sie bei Überlassung der Ware in das (Wieder-)Ausfuhrverfahren ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), auf dem unter anderem die MRN vermerkt ist. 

Mit der Internet-Statusauskunft können Sie allgemeine Informationen zu (Wieder-)Ausfuhrvorgängen online abrufen. Um Ihre Berechtigung nachzuweisen, müssen Sie sich mit

  • Ihrer EU-weiten Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer) oder 
  • Ihrer Identifikationsnummer aus einem Drittstaat (TCUI-Nummer)

identifizieren.

Verfahrensablauf

Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Seite "Internetausfuhranmeldung Plus" auf und wählen Sie die "MRN Statusauskunft".
  • Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre TIN (EORI- oder TCUI-Nummer) eingeben müssen.

Voraussetzungen

Sie müssen Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • MRN-Nummer
  • TIN (EORI- oder TCUI-Nummer)

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare: keine 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

20.11.2020

Zuständig

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 351 44834-510
Telefon: +49 351 44834-520
Telefon: +49 351 44834-530
Fax: +49 351 44834-590
E-Mail
E-Mail
E-Mail
: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Internet
Internet

Öffnungzeiten:
Sprechzeiten: 
Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 228 303-26020
Telefon: +49 228 303-26030
Fax: +49 351 44834-590
E-Mail
E-Mail
: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de
Internet
Internet
Internet
Internet

Öffnungzeiten:
Sprechzeiten: Montag: 08:00 – 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr