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Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen
[Nr.99063084140000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.

Verfahrensablauf

  • Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
  • Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
  • Sie nehmen Einwendungen entgegen.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
  • Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
  • Gegebenenfalls der UVP-Bericht

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

21.03.2024

Zuständig

Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr
Freitag von 9.00-12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja