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Bericht Marktuntersuchung Eisenbahn erstellen
[Nr.99055013058000 ]

Leistungsbeschreibung

Um ihre Aufgaben der Marktuntersuchung erfüllen zu können, benötigt die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Zugriff auf aktuelle und valide Informationen über 

  • den Eisenbahnmarkt im Allgemeinen 
  • und die Eisenbahnunternehmen im Speziellen.

Dafür befragt die BNetzA jährlich zahlreiche Unternehmen aus dem Eisenbahn-Sektor, darunter zum Beispiel

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen,
  • Betreiber von Schienenwegen,
  • Betreiber von Serviceeinrichtungen und
  • Werksbahnen.

Wenn Sie zur Marktbeobachtung Schiene eingeladen worden sind und Kennzahlen Ihres Unternehmens an die Bundesnetzagentur übermitteln sollen, können Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten auf dem Webportal-Schiene der Bundesnetzagentur anmelden. Dort können Sie die für Ihr Unternehmen freigeschalteten Formulare bearbeiten und an die BNetzA übermitteln. Die Inhalte sind an unterschiedliche Tätigkeitsfelder im Eisenbahnsektor angepasst.
 

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten, meist im März oder April, ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Teilnahme an der „Marktuntersuchung Schiene“ durch die Bundesnetzagentur.
  • Wenn Sie bereits in der Vergangenheit an der Erhebung teilgenommen haben, sind Ihnen Ihre Zugangsdaten zum Webportal-Schiene bereits bekannt.
  • Wenn Sie zum ersten Mal teilnehmen, können Sie sich selbst registrieren und ein Passwort vergeben. Die zusätzlich nötige Berichtsstellennummer wird von der Bundesnetzagentur vergeben und an Sie übermittelt.
  • Sie bearbeiten Ihr Stammdatenformular und übermitteln dies an die Bundesnetzagentur.
  • Danach werden Ihnen Fragebögen freigeschaltet die ebenfalls bearbeitet und an die Bundesnetzagentur übermittelt werden müssen.
  • Bei Bedarf werden Ihnen die Fragebögen über das Portal zur Korrektur zurückgesandt.
  • Wenn die Formulare bestätigt wurden, ist die Erhebung für das laufende Jahr für Sie abgeschlossen. 
     

Voraussetzungen

  • Sie sind im Eisenbahnverkehrsmarkt tätig.
  • Sie müssen zur „Marktbeobachtung Schiene“ eingeladen worden sein.
  • Die Zugangsdaten zu Ihrem Nutzerkonto im Webportal-Schiene müssen Ihnen vorliegen.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es sind keine Unterlagen einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es gibt keine Rechtsbehelfe. 

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
 

Fachlich freigegeben am

15.08.2022

Zuständig

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