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ALLRIS - Auszug

27.04.2009 - 7 Jahresrechnungen 2008 der Tornescher Kindertage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die durch die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen erstellten Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2008 werden in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen. Die Guthaben werden entweder mit den noch ausstehenden Teilzahlungen verrechnet bzw. zur Erstattung angefordert.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Lichte begrüßt die positiven Haushaltsabschlüsse der einzelnen Einrichtungen des vergangenen Jahres. In Anbetracht der teilweise sehr hohen „Überschüsse“ und der  zurzeit angespannten Haushaltslage der Stadt Tornesch sowie der Verantwortung, insgesamt ausreichend Finanzmittel zur Erfüllung sämtlicher kommunalen Aufgaben vorhalten zu können, bittet Herr Lichte die Träger, künftig unbedingt  eine verlässlichere Haushaltsplanung zu sichern. Frau Kählert ergänzt die Beschlussvorlage mündlich, indem sie darauf hinweist, dass  Abweichungen insbesondere auch aus kurzfristigen Umplanungen bestehender Angebote  in den  beiden AWO-Kindertagesstätten sowie in der  DRK-Kindertagesstätte zur Optimierung der Betreuungsangebote für die Altersgruppe zu begründen sind. Sie bittet um Zustimmung entsprechend den bereits erfolgten Beratungen in den Kindergartenbeiräten der einzelnen Einrichtungen. Damit überproportional hohe Abweichungen zukünftig möglichst vermieden werden,  sichert sie zu, bei den Einrichtungsträgern   ggfs. eine an der realen Entwicklung orientierte Haushaltskorrektur im lfd. Haushaltsjahr vor Fälligkeit der Abschlagszahlung am 15.11. abzufordern.

 

Herr Irgens nimmt Bezug auf die erstellten Jahresrechnungen 2008 für die beiden AWO-Kindertagesstätten und bittet um eine Erläuterung zur Berechnung der dargestellten Beträge für die Verwaltungskostenpauschalen. Herr Lichte führt aus, dass die Berechnung gemäß Ergebnis vorangegangener politischer Beratungen erfolgt. Herr Irgens bittet um eine für ihn nachvollziehbare Erläuterung,  da ihm selbst die Historie dieser Entwicklung nicht bekannt ist. Er wünscht, dass die Berechnung der jeweiligen Verwaltungskostenbeiträge wahrheitsbezogen lt. Aussage zu den in den Jahresrechnungen der Träger enthaltenen „Anmerkungen“ erfolgt **).  Darüber hinaus bittet er um Klärung der Einnahme-Positionen „Erlöse Speisen und Getränke“  und „Ausgaben Lebensmitteleinkauf“ für die AWO-KiTa „Lüttkamp“ sowie den AWO-Bewegungskindergarten. Frau Kählert erläutert, dass in der AWO-KiTa „Lüttkamp“ zurzeit das Gesamtangebot Mittagstisch für beide Häuser zubereitet wird. Aus diesem Grund sind sowohl die Gesamtkosten für das Hauswirtschaftliche Personal, den Lebensmitteleinkauf sowie die hierfür gezahlten Elternbeiträge in der Jahresrechnung der AWO-KiTa „Lüttkamp“ dargestellt. Die in der Jahresrechnung der AWO-KiTa im Merlinweg aufgezeigten Positionen „Lebensmitteleinkauf“ sowie „Einnahmen Speisen und Getränke“ beziehen sich auf die Vorhaltung von  Verbrauchsgütern sowie der zu entrichtenden „Getränkepauschale“ in Höhe von mtl. 2,50 € für Kinder, die ein Angebot ohne Mittagstisch nutzen ( Milch, Tee, Selter pp.).

 

Nachdem keine weiteren Nachfragen vorgetragen werden, bittet Herr Lichte um Abstimmung.

 

 

**) Anmerkung der Verwaltung:

Die Verwaltungskostenpauschalen für die AWO-Kindertagesstätte „Lüttkamp“ sowie für den AWO-Bewegungskindergarten im Merlinweg werden laut Angebot des Trägers vom 15.02.2007 gemäß dem Beschluss vom 24.04.2007 ab der Haushaltsplanung für das Jahr 2008 in Höhe von 22,00 € pro Kind berechnet. Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2008 sowie der Haushaltsabrechnung 2008 ist trägerseitig bei der Gesamtkalkulation entsprechend dem eingereichten Angebot gemäß gültiger Betriebserlaubnis im Kindergartenjahr 2007/2008 in der KiTa „Lüttkamp“ von 115 Betreuungsplätzen (22 € x 115 Kinder x 12 Monate = 30.360 €) und in dem AWO-Bewegungskindergarten von 135 Betreuungsplätzen (22 € x 135 Kinder x 12 Monate = 35.640 €) ausgegangen worden. Aufgrund der nicht vorhersehbaren geänderten Betriebserlaubnisse der Einrichtungen zum 01.08.2008 auf Intention der Verwaltung zugunsten der Einrichtung weiterer  Betreuungsangebote  für unter Dreijährige ist eine Reduzierung der Verwaltungskosten zulasten der Einrichtungsträgerin nicht erfolgt. Die Berechnung und Abrechnung der Verwaltungskosten erfolgt somit für die beiden AWO-Einrichtungen weiterhin auf Grundlage des Angebotes vom 15.02.2007.

 

 

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Anlagen zur Vorlage