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ALLRIS - Auszug

05.12.2011 - 8 B-Plan 22, 4. Änderung "Denkmalstraße - Kaffeet...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.       Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebene Stellungnahme wird berücksichtigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, denjenigen, der eine Stellungnahme abgegeben hat, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.       Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Denkmalstraße – Kaffeetwiete“r das Gebiet nordöstlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe von ca. 90 m und nordwestlich der Denkmalstraße in einer Tiefe von ca. 120 m und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

Folgende redaktionelle Änderung ist vorzunehmen:

Teil B Text

I.3. Die Mindestgrundstücksgröße je Einzelhaus beträgt 600 . Bei Doppelhäusern muss auf jede Doppelhaushälfte ein Grundstücksanteil von mindestens 300 m² entfallen.

3.       Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

4.       Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Mörker weist darauf hin, dass in den textlichen Festsetzungen zur 4. Änderung des B-Planes 22 (Teil B Text) unter I.3. vor dem Wort 300 m² das Wort mindestens fehlt.

 

Sodann wird über den so geänderten Beschluss ohne weitere Aussprache abgestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage