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ALLRIS - Auszug

13.12.2011 - 7 Erlass einer 9. Nachtragssatzung zur Satzung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.              Die der Vorlage anliegende 9. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

  2.              Die Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, RH Rieck, berichtet, dass sich der Ausschuss mit der Kalkulation beschäftigt hat. Die Kostenrechnung lag vor. Der Finanzausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die Annahme der Beschlussempfehlung.

 

RH Lichte möchte gerne wissen, wie viele Grundstücke an die Schmutz- und Regenwasserkanalisation angeschlossen sind. Bgm. Krügel antwortet, dass bei Schmutzwasser alle bis auf fünf Grundstücke angeschlossen sind. Bei der Regenwasserkanalisation liegt die Quote zwischen 60 und 70 %. Diese hohe Quote ist zum Teil der kleinen Größen der Grundstücke geschuldet, zum anderen Teil auch, weil es  gewollt ist, sein Regenwasser „einfach“ loszuwerden. RF Clauß weist darauf hin, dass die Intensität der Niederschläge zunehmen und dies Investitionen für die Regenwasserentsorgung nach sich ziehen wird. Weiterhin erkundigt sich RH Lichte nach dem Anteil des Fremdwassers. Bgm. Kgel antwortet, dass dies besser geworden ist und viele Fehleinleitungen schon entdeckt worden sind, aber noch nicht alle. Der Anteil des Fremdwassers liegt bei ca. 20 %.

 

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Anlagen zur Vorlage