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ALLRIS - Auszug

14.03.2006 - 11 B-Plan 44 "In de Hörn" -Abwägung zur öffentlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

„1.   Die zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 44 vorgebrachten Anregungen hat die Stadt mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

§         Staatliches Umweltamt Itzehoe

§         Amt für ländliche Räume Lübeck

§         Kreis Pinneberg, Untere Bodenschutzbehörde

§         Kreis Pinneberg, Untere Naturschutzbehörde

§         Kreis Pinneberg, Wasserbehörde

§         Kreis Pinneberg, FD Bauordnung

§         NABU Schleswig-Holstein

§         BUND Ortsgruppe Uetersen, Tornesch und Marschen

 

b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von

§         Kreis Pinneberg, Gesundheitlicher Umweltschutz

 

Die Abwägung aus B wird Beschlussbestandteil. Den Einwendern ist das Ergebnis mitzuteilen.

 

2.  Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan 44 „In de Hörn“ als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan 44 ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

18 Ja-Stimmen                            2 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Der Vorsitzende, BV Früchtenicht, verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal. Der 2. stellv. Bürgervorsteher, RH Schmidt, übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, RH Hatje, erläutert, dass der B-Plan 44 in der Zeit vom 20.01. bis 20.02.2006 öffentlich ausgelegen hat. Die eingegangenen Anregungen und Ergänzungen hat der Fachausschuss abgewogen. Er bittet um Zustimmung.

 

RH Rahn weist auf die Einwendung des BUND hin. Der BUND vertritt die Meinung, dass der Gesetzgeber verlangt, dass die Ausgleichsmaßnahme explizit zu benennen ist, damit die Träger öffentlicher Belange eine Bewertung und Stellungnahme erarbeiten können. Er bat in der letzten Ausschusssitzung um eine rechtliche Überprüfung. Er betont gleichzeitig, dass er persönlich mit der gängigen Praxis in der Stadt Tornesch einverstanden ist. Er bringt jedoch sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass seine Anfrage noch nicht beantwortet wurde. 

 

Bgm. Krügel hält an seiner Rechtsauffassung fest, die auch von der unteren Naturschutzbehörde so akzeptiert wird, das die Ausgleichsmaßnahme zeitnah zum Eingriff in die Natur erfolgen soll und dann darüber im Umweltausschuss berichtet wird. Kimstädt bittet um eine Aussage in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses mit Angabe der Rechtsquelle.

 

Nach der Abstimmung übernimmt BV Früchtenicht wieder die Sitzungsleitung