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ALLRIS - Auszug

14.08.2013 - 9 B-Plan 86 "Hasweg-Schebbel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu E: Beschluss:
  1. Für das Gebiet südlich des Haswegs in einer Tiefe von ca. 40 bis 70 m, südwestlich der Pinneberger Str. (Landesstraße L107) in einer Tiefe von ca. 40 bis 80 m und westlich des Schebbels in einer Tiefe von ca. 20 bis 130 m wird der Bebauungsplan Nr. 86 („Hasweg-Schebbel“) aufgestellt.

Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wohnbauflächen und die landschaftsbild-verträgliche Gestaltung der Siedlungskante.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

Der Planentwurf zum B-Plan 86 wird gebilligt.

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

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Beratungsverlauf: Die Beschlussvorlage wurde unter TOP 8 mitberaten.
 

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Anlagen zur Vorlage