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ALLRIS - Auszug

21.10.2013 - 12 B-Plan 86 "Hasweg-Schebbel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 01.10.2013 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 01.10.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 86 „Hasweg-Schebbel“ und die Begründung mit dem Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. Eine Anpassung der festzulegenden Lärmpegelbereiche erfolgt nach dem Auslegungsbeschluss vor der öffentlichen Auslegung.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

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Beratungsverlauf:
s. TOP 11

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Anlagen zur Vorlage