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ALLRIS - Auszug

23.10.2013 - 16 Prüfbericht zur Überörtlichen Prüfung des Schul...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:
 

 

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Abstimmungsergebnis:

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Beratungsverlauf:
Herr Krügel erläutert den Prüfbericht. Da die Prüfer die bisherige Finanzierung durch den „Investitionskostenzuschuss“ nach Abschluss der Baumaßnahme beanstandet haben, muss über eine geänderte Finanzierung nachgedacht werden. Hierfür kommen drei Varianten in Frage:

  1. Einrichtung einer Verbandsumlage
  2. Anhebung des Betrages bei der „Schuldendiensthilfe“
  3. Unterschuss in gleicher Weise umlegen wie bisher den Baukostenzuschuss

 

Zu 1 und 2 müsste eine Änderung der Verbandssatzung erfolgen.

 

Herr Bergmann bemängelt, dass die übrigen Kommunen von Tornesch und Uetersen mitfinanziert werden. Dazu sagt Herr Krügel, dass diese seinerzeit nicht in den Schulverband wollten, aber zukünftig auch mehr zahlen müssen, da durch die Vollkostenabrechnung der Schulkostenbeitrag höher ausfallen wird als in den vergangenen Jahren. Dieser enthält außerdem den Investitionskostenzuschuss i.H.v. 250 Euro pro Schüler, den die übrigen Kommunen auch bezahlen müssen. Da die Schulkostenbeiträge jedoch nicht auskömmlich sein werden, sind die übrigen Kosten durch die Mitgliedskommunen allein zu tragen. Aus diesem Grunde wird derzeit über ein „Sale and lease back“ Modell für die Gebäude der Schule nachgedacht, um die daraus resultierende Miete in den Schulkostenbeiträgen zu berücksichtigen.

 

Herr Lichte wünscht sich ebenfalls, dass alle Umlandkommunen gleichermaßen beteiligt werden. Es sollte eine Möglichkeit erarbeitet werden, um so viele Kosten wie möglich auf alle Kommunen umlegen zu können.

 

Frau Fischer-Neumann schließt sich dem an und fügt hinzu, dass dieser Umstand durchaus ärgerlich ist, aber bereits bei der Gründung des Verbandes bekannt war. Sollte also keine Lösung gefunden werden, dann werden Tornesch und Uetersen auch weiterhin das Defizit alleine tragen müssen.

 

Die Mitglieder einigen sich darüber, dass zukünftig die sog. Schuldendiensthilfe über die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis 40/128 abgerechnet wird und der sich ergebende Unterschuss in gleicher Weise (Verhältnis 40/128) auf die Mitgliedskommunen umgelegt wird.

 

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Anlagen zur Vorlage