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ALLRIS - Auszug

03.07.2006 - 7 Betreuungsklasse an der Fritz-Reuter-Schule

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die ab 01.08.2006 gültigen Richtlinien über die Beförderung von Kindern an der Wilhelm-Busch-Schule sowie an den Grundschulen in Tornesch im ersten und zweiten Schuljahr sind ab dem Schuljahr 2006/2007 analog für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Johannes-Schwennesen-Schule zur Betreuungsklasse an der Fritz-Reuter-Schule  anzuwenden. Der von den Eltern zu leistende Eigenanteil wird wegen der einfachen Fahrt (lediglich Hintransport) auf monatlich 15,00 € festgesetzt. Der Transport erstreckt sich auf die Abfahrt bei der Johannes-Schwennesen-Schule und Ankunft im ABC-Weg.

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Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja-Stimmen                            2 Nein-Stimmen              1 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Frau Kählert berichtet, dass der stadteigene Schulbus die Betreuungskinder während des laufenden Schuljahres von der Johannes-Schwennesen-Schule zur Fritz-Reuter-Schule transportiert. Bislang wurde gem. pol. Beschluss auf eine Kostenbeteiligung der Eltern verzichtet. Im Hinblick auf die ab dem 01.08.2006 gültigen neuen Richtlinien für die Schülerbeförderung sollte ab dem Schuljahr 2006/2007 auch eine Eigenbeteilung für die Eltern der Betreuungskinder festgelegt werden. Da es sich hierbei nur um die Hinfahrt zur Fritz-Reuter-Schule handelt, wird eine Eigenbeteiligung i.H.v. 15,--€ monatlich vorgeschlagen. Im neuen Schuljahr werden 3 Kinder zur Betreuungsklasse befördert werden.

Frau Werner erklärt, dass sie diesem Antrag nicht zustimmen kann, da sie bereits gegen die Erhöhung der Elternbeiträge für die Schülerbeförderung war. Auch Frau Fischer-Neumann äußert Bedenken. Herr Lichte merkt an, dass hier das Prinzip der Gleichbehandlung zum Tragen kommen sollte. Es könne nicht sein, dass die Ahrenloher Eltern Beiträge entrichten müssten und den Betreuungseltern eine kostenfreie Beförderung zugebilligt wird.

Frau Vennemann äußert, dass hier ein Mißverhältnis zwischen Kosten und Einnahmen bestehen würde. Frau Kählert stimmt dem zu, erklärt aber, dass es sich hier um eine Anerkennungsgebühr handeln würde. Frau Sörensen äußert ebenfalls Bedenken, wird aber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung dem Antrag zustimmen.

Nach abschließender Beratung erfolgt die Abstimmung.