31.07.2006 - 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigeit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 31.07.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Beratungsverlauf:
Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die heutige Sitzung des Bau- u. Planungsausschusses, ferner stellt er die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Herr Thormählen beantragt, die TOP 4 und 8.1 ersatzlos entfallen zu lassen. Er begründet diesen Antrag damit, dass die vorliegenden Beschlussvorlagen zu diesen TOP nicht im Einklang mit der bisherigen Beschlussfassung des Ausschusses stehen. Seiner Interpretation nach sollten beide Ausbauvarianten Vollausbau und der Hocheinbau ausgeschrieben werden. Dieses seiner Meinung nach zusammengewürfelte Zahlenwerk sei für ihn nicht vergleichbar. Herr Borchert entgegnet, dass diese Vorlagen beschlusskonform seien. Zwei getrennte Ausschreibungen sind vergaberechtlich nicht zulässig, eine ausgeschriebene Maßnahme ist bis auf wenige, streng definierte Ausnahmen auch zu beauftragen. Somit kam lediglich eine Ausschreibung mit Alternativpositionen in Betracht, diese sind jedoch nach den einschlägigen Vergabevorschriften auf ein Mindestmaß zu beschränken und klar zu definieren. Ferner erläutert Herr Borchert die Rechte und Pflichten des Bürgermeisters bezüglich Auftragsvergaben, diese wurden mit der Kommunalaufsicht und Rechtsanwälten abgestimmt. Der Bürgermeister hat im Regelfall den preisgünstigsten Bieter zu beauftragen. Herr Hatje lässt über den Antrag des Herrn Thormählen abstimmen