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ALLRIS - Auszug

31.07.2006 - 4 Herstellung bzw. Erneuerung der Wilhelm- und He...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Borchert erläutert die Vorlage. Er betont, dass diese Ausschreibung noch in der Schwebe ist, und zwar solange bis ein Auftrag erteilt worden ist. Bis dahin ist es unzulässig, Firmen sowie deren Kalkulationsansätze zu veröffentlichen.

Die Vergabevorschriften sind so umfangreich, dass z.B. die Submission ein anderes Amt der Tornescher Verwaltung durchführt. Um Manipulationen zu verhindern, ist es sogar erforderlich, dass alle Bieter eine verschlossene Zweitausfertigung des Angebotes einreichen. Diese Zweitschriften werden dann verschlossen aufbewahrt.

Herr Borchert führt nochmals aus, dass alternative Ausschreibungen nach dem Vergaberecht nur begrenzt zulässig sind. Hierzu wurde auch die Vergabeschiedsstelle in Kiel befragt. So wie diese Ausschreibung durchgeführt wurde, stellen die Alternativpositionen das Maximum der Möglichkeiten dar. Insgesamt wurden von 12 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgefordert, davon haben sechs Firmen Angebote abgegeben, hiervon wiederum wurde eines wegen Formfehlern ausgeschlossen.

Die wesentlichen Positionen, die zu diesen enormen Kostenunterschieden führen, sind die erforderlichen Grundstücksangleichungen, die Tieferlegung der Schmutzwasserhausanschlüsse, der Profilausgleich sowie die Angleichung öffentlicher Flächen.

Herr Thormählen führt aus, dass er bei der Addierung der Positionen 5.4.8., 5.4.9. und 5.4.10. des Leistungsverzeichnisses auf eine rechnerische Menge von 530 Tonnen, entsprechend einer Asphalttragschicht von rund 24 cm kommt, vorgeschrieben sind jedoch nur 6 cm.

Weiter führt er aus, dass die Möglichkeit der Manipulation durch die Verwaltung besteht, indem z.B. Mengen falsch ausgeschrieben wurden. Dieser Vorwurf wird energisch zurückgewiesen. Herr Krohn erläutert, dass die Pos. 5.4.8. den Asphalt für die geforderte Schichtdicke von 6 cm für den gesamten Bauabschnitt beinhaltet. Die Pos. 5.4.9. ist die Menge Asphalt, die benötigt wird, um den Profilausgleich für eine mit 2,5 % durchgängig quergeneigten Straße mit einer Breite von rund 5 Metern zu erhalten. Die Pos. 5.4.10. ist das Ersatzmaterial für die erforderlichen Aufgrabungen für die Sanierung des Schmutzwasserkanals sowie die Querungen der Versorgungsleitungen.

Nachdem die Diskussion zu diesem TOP immer unsachlicher wird, beendet Herr Hatje nach mehreren Ermahnungen die Beratung zu diesem TOP.