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ALLRIS - Auszug

12.06.2017 - 11 B-Plan 103 "Westlich Willy-Meyer-Str." (Ehemali...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 29.05.2017 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 29.05.2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

 

2.Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 103 für das Gebiet westlich der Willy-Meyer-Str. in einer Tiefe von ca. 40 m und südlich der Uetersener Straße ab in einer Tiefe von ca. 25 m und bis zu einer Tiefe von ca. 55 m werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

4.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: s. TOP 10
 

 

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Anlagen zur Vorlage