15.11.2017 - 8 Beratung über den Entwurf des doppischen Hausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 15.11.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Beschluss(empfehlung)
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung wie folgt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 25.518.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 28.617.900 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 3.099.800 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 25.054.800 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 27.468.400 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.390.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.161.600 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 887.100 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 480.000 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 16.000.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | Stellen |
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
Beratungsverlauf:
Die Verwaltung legt den Entwurf des städt. Haushaltes 2018, inkl. einer von der Verwaltung erstellten Veränderungsliste, dem Ausschuss zur Beratung vor. RH Manfred Fäcke bittet den Ausschuss, zunächst die Beratung des Teilhaushaltes 3 (Amt 2 –Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen-) auf die nächste Sitzung des Finanzausschusses zu verschieben, da die Beratung im Fachausschuss noch nicht stattgefunden hat. Im Ausschuss ist man sich darüber einig.
Ausschussmitglied Daniel Kölbl stellt die Frage an die Verwaltung, warum die Gesamtaufwendungen in der Planung 2019 im Vergleich zur Planung 2018 um ca. 1 Mio€ weniger angesetzt sind.
Anmerkung der Verwaltung:
Dem Protokoll ist eine Gegenüberstellung der wesentlichen Veränderungen der Erträge und Aufwendungen der Haushaltsjahre 2018/2019 beigefügt.
RH Christopher Radon stellt zum Produktkonto 111210 523200 -Leasing Telefonanlage- die Frage an die Verwaltung, wie lange der Leasingvertrag läuft.
Anmerkung der Verwaltung:
Vertragsabschluss 11/2016 bei einer Laufzeit von 5 Jahren.
Bgl. Mitglied Mathias Krüger stellt zum Produktkonto 111610 456200 -Säumniszuschläge- die Frage, wie der Unterschied der Planungsansätze 2017 ff. zum Jahresergebnis 2016 zu erklären ist.
Anmerkung der Verwaltung:
Es handelt sich für die Planung um eine vorsichtige Schätzung nach dem aktuellen Stand 2017 (19.243,99 €). Zum Soll gestellt werden Erträge für säumige Zahler aus den Bereichen Grundsteuer, Gebühren, Beiträge etc., welche nicht genau zu planen sind.
RH Artur Rieck stellt zum Produktkonto 555000 522150 -Unterhaltung Wirtschaftswege durch Vergabe an ext. Firmen- die Frage, ob die geplanten Maßnahmen für die Unterhaltung der Wirtschaftswege noch in diesem Jahr durchgeführt werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Die ausstehende Maßnahme „Vossbarg“ ist beauftragt und die Mittel sind gebunden. Die Durchführung kann allerdings erst Anfang 2018 erfolgen, da aufgrund der derzeitigen Auftragslage keine Kapazitäten und Maschinen für eine diesjährige Realisierung zur Verfügung stehen.
RH Manfred Fäcke stellt zum Produktkonto 547000 531890 -Zuschuss zum Betrieb einer Buslinie im Gewerbegebiet Oha- die Frage an die Verwaltung, warum für die Planjahre 2018 ff. im Vergleich zum Planjahr 2017 10 T€ weniger veranschlagt wurden.
Anmerkung der Verwaltung:
Durch generierte Einnahmen fällt der Zuschuss in den Planjahren 2018 ff. geringer aus.
RH Artur Rieck stellt zum Produktkonto 547000 785100 –ÖPNV Auszahlungen aus Hochbaumaßnahmen- die Frage an die Verwaltung, wie sich die angesetzten 20 T€ auf die Planungskosten der Bahnstrecke von Uetersen nach Tornesch und auf das 3. Gleis im Bereich des Bahnhofes aufteilen.
Anmerkung der Verwaltung:
2.500,-- € Planungskosten für die Bahnstrecke von Uetersen nach Tornesch
17.500,-- € Planungskosten für das 3. Gleis
Zusätzliche Fragen von Ausschussmitgliedern zum städt. Haushalt 2018 konnten während der Sitzung geklärt werden.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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