Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

20.11.2017 - 13 Änderung der Satzung der Stadt Tornesch zur Bi...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Satzung der Stadt Tornesch über die Bildung eines Seniorenbeirates in 

§ 4 Wahlberechtigung, Wählbarkeit wird zugestimmt.
 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

0 Ja-Stimmen

8 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

Reduzieren

Beratungsverlauf:

Der Ausschussvorsitzende nimmt Bezug auf die zu diesem Tagesordnungspunkt erstellte Beschlussvorlage und informiert die Anwesenden ergänzend über die Historie sowie die Aktivitäten des amtierenden Seniorenbeirates der Stadt Tornesch. Dieser bestehe derzeit nur noch aus drei aktiven Mitgliedern. Tendenziell ist sowohl im Bereich der ergagierten Mitarbeit in diesem Gremium als auch im Zulauf interessierter Bürgerinnen und Bürger wenig Resonanz zu verzeichen. Gemäß der gültigen Satzung der Stadt Tornesch zur Bildung des Seniorenbeirates muss im nächsten Jahr eine Neuwahl erfolgen. Vorbereitend hierfür soll nun eine Satzungsänderung im Hinblick auf die Erhöhung der Altersgrenze wegen Wahlberechtigung und Wählbarkeit erfolgen. Im Anschluss nimmt Herr Bürgermeister Krügel Bezug auf die von Herrn Fromhein, Vorsitzender des Seniorenbeirates,   unter TOP 2 verlesenen Fragen und beantwortet diese mündlich. Abschließend teilt Herr Krügel mit, dass eine Annahme, er wolle den Seniorenbeirat „nicht mehr haben“, ungerechtfertigt sei.  Herr Lichte schlägt eine Satzungsänderung zu § 4  vor, wonach eine Erhöhung des Lebensalters von wahlberechtigten sowie wählbaren Personen von 60 auf 65 Jahre  erfolgt. Frau Fischer-Neumann stimmt diesem Vorschlag aufgrund der in der Beschlussvorlage genannten Argumente zu. Herr Kölbl wünscht, dass die  Satzung der Stadt Tornesch zur Bildung eines Seniorenbeirates in der vorliegenden Fassung  bestehen bleibt. Nach seiner Auffassung leiste dieses Gremium wertvolle Arbeit und benötigt auch aktive Mitglieder jüngerer Jahrgänge, sodass die Altersgrenze ab 60 bestehen bleiben sollte. Eine Erhöhung der Altersgrenze würde dazu führen, dass sich der Personenkreis der wahlberchtigten und wählbaren Personen reduziert. Diese Entwicklung sei nicht gewünscht. Frau Werner schließt sich der Wortmeldung von Herrn Kölbl an. Der Beschlussvorschlag über eine Erhöhung  der Altersgenze ist für sie nicht nachvollziehbar. Die Interessen der Seniorinnen und Senioren müssen geeignet vertreten und in die politischen Fachausschüsse getragen werden. Abschließend erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses bleibt die Satzung in der vorliegenden Form bestehen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage