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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Kreis Pinneberg beabsichtigt, die Kreisfeuerwehrzentrale in Tornesch-Ahrenlohe zu erweitern. Geplant sind verschiedene Gebäude, Fahrzeughallen und Freiflächen. Für den ABC-Zug sind 100 Stellplätze vorgesehen. Diese Erweiterung ist auf dem heutigen Gelände nicht mehr möglich. Für die Erweiterung soll das Gelände deshalb um rund 1,7 ha vergrößert werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür müssen durch eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 aber erst noch geschaffen werden. Damit diese Änderung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, muss parallel dazu auch der Flächennutzungsplan geändert werden.

 

In der Sitzung am 07.03.2011 wurde der Bau- und Planungsausschuss davon unterrichtet, dass wegen der Eilbedürftigkeit bereits mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden begonnen wurde.

 

Die Stellungnahmen der Beteiligten sollten bis zum 04.03.2011 vorliegen. Grundsätzliche Bedenken wurden nicht vorgetragen. Auch stehen der Bauleitplanung Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht entgegen.

 

Das beauftragte Planungsbüro hat inzwischen einen ersten Planentwurf entwickelt. Dieser ist als Anlage beigefügt. Im Vergleich zum wirksamen Flächennutzungsplan ergeben sich danach insbesondere folgende Veränderungen:

 

·         Das Grundstück für den Gemeinbedarf „Feuerwehr“ wird vergrößert; dafür entfallen (im Waldrandbereich) bisher dargestellte Grün- und Ausgleichsflächen sowie als „Sondergebiet Umwelttechnik“ dargestellte Bauflächen.

 

·         Insbesondere die für die offene Rückhaltung und Ableitung des Niederschlagswassers von Verkehrsflächen und Dächern benötigten Grünflächen werden an die veränderten Grundstücks- und Bauflächenzuschnitte angepasst.

 

 

Weitere Unterlagen (u. a. Luftbild mit Geltungsbereich) sind der Vorlage zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 beigefügt.

 

Der Vorentwurf wird durch das beauftragte Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Dieser soll Grundlage werden für die notwendigen Abstimmungen u. a. mit dem Kreis und der WEP sowie die Umweltprüfung einschließlich der Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich.

 

Vorgeschlagen wird, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Ferner sollte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen werden.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

Die Umweltprüfung nach BauGB wird durchgeführt.

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Planung werden zum Teil vom Kreis, zum Teil von der Stadt getragen. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

1.      Für das Gebiet südlich der Lise-Meitner-Allee, westlich der „Alten Bundestraße“ (Grenze zur Gemeinde Ellerhoop), nördlich „Hasenkamp“ und Staatsforst Rantau sowie östlich des “Ohlenkamp“ wird für das Stadtgebiet von Tornesch die 37. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Städte Tornesch und  Uetersen sowie der Gemeinden Heidgraben und Moorrege aufgestellt. Planungsziele sind die Vergrößerung des Grundstücks für den Gemeinbedarf Feuerwehr und die Anpassung der für die Niederschlagswasserableitung benötigten Grünflächen an den veränderten Zuschnitt der Bauflächen.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

4.      Der Vorentwurf des Planungsbüros wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

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Anlagen

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