VHS Beschlussvorlage - VO/11/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührensatzung der Volkshochschule Tornesch - Uetersen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- VHS Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zweckverband VHS Tornesch-Uetersen alt
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verbandsversammlung VHS Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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11.05.2011
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der Zweckverband Volkshochschule Tornesch-Uetersen wird zum 01.08.2011 als Träger der Volkshochschule Tornesch-Uetersen offiziell seine Arbeit aufnehmen. Die jetzigen Volkshochschulen Tornesch und Uetersen werden zusammengeschlossen. Beide Volkshochschulen arbeiten jeweils mit einer eigenen Gebührenordnung, die zum 01.08.2011 außer Kraft gesetzt wird.
Die neue Gebührensatzung regelt die Teilnahmezahl, die Unterrichtseinheiten sowie die Gebührenberechnung und ermäßigung.
Die Gebührenberechnung sollte eine möglichst breite Flexibilisierung für die Volkshochschule beinhalten, um auch spezielle Angebote zu berücksichtigen. Die Regelgebühr beträgt 2,00 pro Unterrichtseinheit/45 Min. und gilt für Kurse ab 10 Teilnehmer/innen.
Für Kurse unter 10 Teilnehmer/innen sind ebenfalls feste Gebührensätze je nach Anzahl der Teilnehmer/innen vorgesehen. Für bestimmte Fachbereiche gelten gesonderte Gebühren. Die Musikkurse enthalten ebenfalls eine Gebührenstaffelung.
Die Sondergebühr bietet die Möglichkeit, die Besonderheiten des Einzelfalls hinsichtlich der Kosten-Leistungskomponente insbesondere bei arbeits- und kostenintensiven Kursen zu berücksichtigen.
Beim Fachbereich junge vhs soll speziell auf die Sozialverträglichkeit der Gebühren bezogen auf die Zielgruppe geachtet werden. Auch die besondere Situation der Kindermusikkurse in Uetersen, die in der Regel nicht kostendeckend sind, wird bei den Sondergebühren berücksichtigt. Langfristig sollte aber für neue Angebote in Uetersen eine moderate Erhöhung erfolgen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,9 kB
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