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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/247

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A: Sachbericht

Da eine Verlegung der L107 auf die nordöstliche Seite der Bahn von Seiten des Landes nicht mehr vorgesehen ist, soll die Straßenverkehrsfläche der „L107 neu“ in ihrer gesamten Länge aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden und die Fläche anderen Nutzungsbestimmungen zugeordnet werden. Die 39. F-Planänderung schafft damit auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines am Großen Moorweg ansässigen Betriebes, welche in der 1.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 38 vorbereitet wird.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat am 05.09.2011 bereits den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur Freigabe der frühzeitigen Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung gefasst. Zwischenzeitlich hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Abendveranstaltung am 31.10.2011 stattgefunden. Die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Scoping-Termins am 25.10.2011 frühzeitig beteiligt und hatten bis zum 21.11.2011 die Möglichkeit, ihre Anregungen und Stellungnahmen abzugeben.

 

 

 

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Zu der 39. Flächennutzungsplanänderung wurden von Seiten der Öffentlichkeit und der beteiligten Behörden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen und Anregungen abgegeben. Die Freigabe zur öffentlichen Auslegung kann erfolgen.

 

Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit

Eine Umweltprüfung wird im Rahmen des Verfahrens durchgeführt. Durch die vorgesehene Umwidmung einer Straßenverkehrsfläche in Flächen für die Landwirtschaft und gewerbliche Bauflächen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld Stadtplanung erarbeitet. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Der Entwurf der 39.Änderung des Flächennutzungsplans für ein streifenförmiges Gebiet zwischen zukünftiger K22-Trasse (westlich des Großen Moorwegs), Großer Moorweg, Am Goldenen Stern, Kreyhorn und Pinneberger Straße (gesamte Trasse der L107-Planung nordöstlich der Bahnstrecke) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen

 

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Anlagen

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