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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/11/248

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A:Sachbericht
Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 38 dient der Bereitstellung von gewerblichen Flächen östlich des Großen Moorwegs. Dem hier ansässigen Wein-Logistikunternehmen wird somit die Möglichkeit gegeben, seine Betriebsflächen in nördliche und südliche Richtung zu erweitern. Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen bereits als gewerbliche Flächen ausgewiesen, lediglich für die durch das Plangebiet verlaufende geplante Straßentrasse (L107 neu) weist der Flächennutzungsplan eine abweichende Darstellung auf. Eine Aufhebung der Planung erfolgt in der 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur 1.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 38.
 
Der Bau- und Planungsausschuss hat am 05.09.2011 bereits den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur Freigabe zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Zwischenzeitlich hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Abendveranstaltung am 31.10.2011 stattgefunden. Die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Scoping-Termins am 25.10.2011 frühzeitig beteiligt und hatten bis zum 21.11.2011 die Möglichkeit, ihre Anregungen und Stellungnahmen abzugeben.

 

 

Zu B: Stellungnahme der Verwaltung

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Stellungnahmen abgegeben, die der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen sind. Von Seiten der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde lediglich angeregt, einen neu entstandenen schmalen Waldstreifen, der östlich an das Plangebiet grenzt, mit in den Geltungsbereich aufzunehmen (Anregung des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Untere Forstbehörde) vom 25.10.2011). Hierdurch ergibt sich eine geringfügige Veränderung des Geltungsbereiches.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

Ein Umweltbericht wurde erstellt.

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
  1. Der Entwurf zur 1.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 38 für das Gebiet östlich des Großen Moorwegs in einer Tiefe von 200 bis 300 m und nordwestlich der Straße Am Goldenen Stern in einer Tiefe von 100 bis 150 m und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Anlagen

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