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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/493

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.12 zuletzt über die Planung beraten. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass ein sich in Privatbesitz befindliches Grundstück nun doch nicht erworben werden kann. Aus diesem Grund sind Umplanungen erforderlich geworden: Die Zuwegung zur Ahrenloher Straße muss verschoben werden, der Geltungsbereich kann wieder auf den Stand vor dem 03.12.12 reduziert werden.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung in Abstimmung mit dem Planungsbüro Maysack-Sommerfeld erarbeitet. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 11.02.2013 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 11.02.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 „Ahrenloher Str. – Baumschulenweg“ und die Begründung mit dem Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
  5. Die vom Bau- und Planungsausschuss am 03.12.12 zum Bebauungsplan 72 gefassten Beschlüsse werden aufgehoben.

 

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Anlagen

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