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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/550

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß Beschlussfassung vom 18.06.2012  beträgt die freiwillige Förderung zugunsten Tornescher Kinder, die in Tagespflege betreut werden in Anwendung der Richtlinie zur Gewährung eines „KiTa-Taler’s“ im laufenden Kindergartenjahr mtl. 16,00 €. Darüber hinaus erhalten Tornescher Eltern,  deren Kinder wegen Berufstätigkeit in einer Tagespflegestelle betreut werden eine zusätzliche Förderung in Höhe von 1,00 €  pro nachgewiesener Betreuungsstunde. Zurzeit liegen der Verwaltung insgesamt 49 Anträge für eine Förderung für den Bewilligungszeitraum bis einschließlich 31.07.2013 vor (Mai 2012: 37 Anträge). Der überwiegende Anteil dieser zu betreuenden Kinder hat das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet.   

Aufgrund der aktuellen Entwicklung zur Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen in Tagespflege sowie einer  Berücksichtigung der vorhandenen Wartelistenvormerkungen in den Kindertagesstätten ist feststellbar, dass in Tornesch gegenwärtig annähernd für  jedes 2. Kind ab Vollendung des 1. Lebensjahres ein Betreuungsplatz nachgefragt wird. Nach Einschätzung der Verwaltung ist absehbar, dass auch nach Fertigstellung der zurzeit im Bau befindlichen Kindertagesstätte der WABE e.V. in der Pommernstraße mit 40 weiteren Krippenplätzen im Kindergartenjahr 2013/2014 ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für unter 3-jährige nur besteht, wenn das Betreuungsangebot in Kindertagesstätten auch weiterhin durch zusätzliche Betreuungsplätze in Tagespflege ergänzt wird.  Damit auch die Betreuungsangebote in Tagespflege für Eltern, die keinen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte erhalten können oder haben wollen, attraktiv sind, wird empfohlen, die freiwillige Bezuschussung bei Betreuung in einer anerkannten Tagespflegestelle ab dem 01.08.2013 unverändert fortzusetzen.

 

 

 

Über eine Neuregelung dieser freiwilligen Förderung wäre ggfs. im August diesen Jahres gesondert zu entscheiden, sofern das Gesetz über die Einführung des Bundesbetreuungsgeldes ab 01.08.2013  im Bundestag mit Festsetzung der verbindlichen gesetzlichen Leistungsbeträge verabschiedet werden sollte  (ggfs. Anrechnung der gesetzlichen Anspruchsleistung  auf die freiwillige Förderungshöhe).

 

 

Zu C: Prüfungen:

 

1. Umweltverträglichkeit

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

 

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Für das laufende Haushaltsjahr wurden Gesamtmittel in Höhe von 5.200,00 € für die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ sowie in Höhe von 15.600,00 € für die Zuschussgewährung pro Betreuungsstunde bereitgestellt. Diese Mittel sind voraussichtlich ausreichend bemessen, um die Förderung bis einschließlich Juli 2013 vorzunehmen. Bei einem positiven Beratungsergebnis zur unveränderten Fortsetzung der freiwilligen Förderung im Kindergartenjahr 2013/2014 werden nach Einschätzung der Verwaltung für den Bewilligungszeitraum August bis Dezember 2013 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € benötigt werden (geschätzte Förderanträge im 2. Halbjahr 2013: 20 Kinder, 5 Monate jeweils pauschal 20 Wochenstunden). Eine Bereitstellung wäre über den Nachtragshaushalt 2013 zu berücksichtigen. Die Kostendeckung wäre über die Rückflüsse aus den Guthaben der Jahresrechnungen der Kindertagesstätten leistbar.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Vorbehaltlich einer Entscheidung über die Gewährung des Bundesbetreuungsgeldes ab 01.08.2013 soll die freiwillige Bezuschussung der Betreuung in anerkannten Tagespflegestellen ab 01.08.2013 bis einschließlich 31.07.2014 fortgesetzt werden. In Anwendung der Richtlinie zur Gewährung eines „KiTa-Taler’s“ und eines freiwilligen Sozialtarifes zu den Gebühren in Tornescher Kindertagesstätten beträgt der KiTa-Taler mtl. 16,00 € pro betreutem Kind; die Zuschussgewährung pro Betreuungsstunde beträgt 1,00 €. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Beratungen für den Nachtragshaushalt 2013 zu berücksichtigen.

 

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