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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/13/613

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Mit dem Zensus 2011 wurde in der Bundesrepublik Deutschland erstmals seit dem Jahr 1987 wieder eine Volkszählung durchgeführt. Im Gegensatz zu damals wurde jedoch keine Vollbefragung sämtlicher Bürgerinnen und Bürger durchgeführt, sondern eine weitgehende Auswertung und Zusammenführung von bereits existierenden Daten, die in verschiedenen Registern vorhanden sind.

 

Im Wesentlichen umfasste der Zensus 2011 die folgenden Schritte:

 

Auszüge aus den Registern

 

Der registergestützte Zensus 2011 basiert im Wesentlichen auf den Daten der Einwohnermelderegister. Auszüge dieser Registerdaten wurden – quasi als Momentaufnahme zum 9. Mai 2011 – zunächst an das jeweils zuständige Statistische Landesamt und von dort an das Statistische Bundesamt übermittelt. Dort wurden sie im abgeschotteten und gesicherten Bereich der amtlichen Statistik bundesweit zusammengespielt.

 

Aus den Melderegistern kamen zu jeder Person neben der Anschrift auch Merkmale wie zum Beispiel Name, Geschlecht, Monat und Jahr der Geburt, Familienstand und Staatsangehörigkeit(en). Zusätzlich enthielten die Registerauszüge das Einzugsdatum in die am 9. Mai 2011 bewohnte Wohnung und sogenannte „Verzeigerungen“. Das sind Angaben über Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Kinder. Sie werden für die Haushaltegenerierung benötigt. Schließlich wurde noch die rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt.

 

Mit dem Zensus 2011 sollen nicht nur die amtlichen Einwohnerzahlen festgestellt, sondern auch Informationen über die Beteiligung der Bevölkerung in Deutschland am Erwerbsleben und zu den ausgeübten Berufen gewonnen werden. Ein Teil dieses sogenannten erwerbsstatistischen Gesamtbildes konnte aus vorhandenen Registern entnommen werden. Bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sind sowohl alle etwa 29 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, als auch die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld sowie Arbeitssuchende registriert.

 

Neben Angaben wie Name, Anschrift und Tag der Geburt wurde zu jeder Person auch der Wirtschaftszweig, in der die Person tätig ist, der Arbeitsort und ihr Status – also zum Beispiel beschäftigt oder arbeitsuchend gemeldet – übermittelt.

 

Die Register der Bundesagentur für Arbeit lieferten zwar einen großen Teil der Informationen zur Erwerbstätigkeit, aber längst nicht alle. Denn die rund 1,8 Millionen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten gehören nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Informationen zur Erwerbstätigkeit dieser Berufsgruppen mussten demnach auf andere Art und Weise – nämlich über die öffentlichen Arbeitgeber – erhoben werden.

 

Gebäude- und Wohnungszählung

 

Es gibt in Deutschland keine aktuelle Statistik darüber, in welchen Kommunen besonders viele Wohnungen leer stehen, wo Wohnungsmangel herrscht oder wie Wohnungen und Häuser beheizt werden. Deshalb wurde im Rahmen des Zensus 2011 auch eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Damit können zuverlässige Informationen über den Wohnungsbestand in Deutschland und die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum bereitgestellt werden. Diese Ergebnisse sind unter anderem eine notwendige Entscheidungsgrundlage für wohnungspolitische und raumplanerische Fragestellungen in Bund, Ländern und Kommunen.

 

Da es in Deutschland keine verlässlichen Grunddaten und auch kein Register über Wohngebäude gibt, mussten die entsprechenden Informationen mit einer Vollerhebung gewonnen werden. Von Ende April 2011 bis Juli 2012 wurden deshalb alle 17,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise Verwalterinnen und Verwalter von Häusern und Wohnungen postalisch befragt. Damit war die Gebäude- und Wohnungszählung die größte Befragung im Rahmen des Zensus 2011.

 

Der Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung enthielt beispielsweise Fragen nach der Art des Gebäudes, dem Baujahr, der Zahl der Wohnungen und der Heizungsart. Bei Wohnungen wurde unter anderem nach der Größe, der Zahl der Räume und der Zahl der Bewohner gefragt.

 

Haushaltebefragung

 

Mit der Haushaltebefragung wurden unter anderem Informationen gewonnen, die in keinem Register enthalten sind. Außerdem spielen ihre Ergebnisse eine wichtige Rolle bei der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen.

 

Die Haushaltebefragung dient zum einen der korrekten Ermittlung der Einwohnerzahlen in großen Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern. Denn dort sind die Melderegister durch häufige Umzüge nicht immer genau und reichen als alleinige Datenquelle für die Bestimmung der Einwohnerzahlen nicht aus. Mit Hilfe der Haushaltebefragung können sogenannte Karteileichen und Fehlbestände in den Melderegistern ermittelt und statistisch korrigiert werden.

 

Mit der Haushaltebefragung, die als Stichprobenerhebung nur bei einem Teil der Bevölkerung durchgeführt wurde, konnten auch Merkmale erhoben werden, die in Deutschland nicht oder nicht ausreichend in Registern vorliegen. Hierzu gehören zum Beispiel Angaben zu Schul- und Berufsabschlüssen, zur Erwerbstätigkeit insbesondere von Selbstständigen, zur Religionszugehörigkeit und zum Migrationshintergrund. Darüber hinaus fordert die Europäische Union Angaben zur Erwerbstätigkeit nach der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Da diese Anforderung nicht allein mit den Angaben der Bundesagentur für Arbeit bedient werden kann, wurden diese Angaben im Rahmen der Haushaltebefragung erhoben.

 

Bei der Haushaltebefragung im Rahmen des Zensus 2011 wurden etwa 10 % der Bevölkerung, das sind insgesamt rund 7,9 Millionen Menschen, um Auskunft gebeten. Die Befragten wurden per mathematisch-statistischem Zufallsverfahren ausgewählt. Dabei wurden zunächst zufällig Anschriften ausgewählt. Anschließend wurden alle Personen, die am 9. Mai 2011 an diesen Anschriften gewohnt haben, von Interviewern befragt.

 

Da die Angaben nur bei einem Teil der Bevölkerung erfragt wurden, werden diese im Anschluss an die Befragung auf die gesamte Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde hochgerechnet und bilden so eine verlässliche Datengrundlage sowohl für die Gemeinden als auch für die gesamte Bundesrepublik.

 

An 5 % der Anschriften, an denen die Haushaltebefragung durchgeführt worden war, wurden die Bewohnerinnen und Bewohner einige Wochen nach dem ersten Interview ein zweites Mal befragt. Diese Wiederholungsbefragung wurde von anderen Interviewerinnen und Interviewern und mit einem auf wenige Merkmale verkürzten Fragebogen durchgeführt. Sie fand nur in Gemeinden mit 10 000 oder mehr Einwohnern statt.

 

Solche Kontrollen von Befragungsergebnissen sind international üblich und erlauben eine Bewertung der Qualität der Ergebnisse aus der Haushaltebefragung hinsichtlich der ermittelten Einwohnerzahl.

 

Gemeinschaftsunterkünfte

 

Der Zensustest 2001 und die Volkszählung 1987 haben gezeigt, dass die Melderegister bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften aus den verschiedensten Gründen besonders ungenau sind. Um die Einwohnerzahlen in Gemeinden und Städten verlässlich ermitteln zu können, wurden aus diesem Grund beim Zensus 2011 die Daten aller Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften erhoben. Mit diesen Angaben werden die zum Stichtag erhobenen Melderegisterdaten statistisch korrigiert.

 

Die Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte wurden dabei in nicht-sensible und in sensible Einrichtungen unterteilt. In den nicht-sensiblen Gemeinschaftsunterkünften wie zum Beispiel Internaten, Studierendenwohnheimen, Klöstern und Seniorenwohnheimen wurden die Bewohner persönlich befragt.

 

Zu den sensiblen Einrichtungen zählen in erster Linie Unterkünfte, bei denen die Information über die Zugehörigkeit der Personen zu diesen Bereichen die Gefahr einer sozialen Benachteiligung hervorrufen könnte. Deshalb wurden bei dieser Befragung besonders hohe Anforderungen an den Datenschutz gestellt. In sensiblen Einrichtungen wie zum Beispiel Justizvollzugsanstalten, Notunterkünften für Obdachlose oder psychiatrischen Einrichtungen gab stellvertretend die Einrichtungsleitung gegenüber speziell geschulten Interviewerinnen und Interviewern oder per Online-Meldung Auskunft.

 

Zur Ermittlung der Einwohnerzahl reichten einige wenige Angaben: So wurde gemäß Zensusgesetz 2011 8 ZensG 2011) nach Name und Vorname, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat, Staatsangehörigkeiten, Datum des Einzugs in das Wohnheim oder die Gemeinschaftsunterkunft und Wohnungsstatus (alleinige Wohnung beziehungsweise Haupt- oder Nebenwohnsitz) gefragt.

 

Die Anschrift eines nicht-sensiblen Wohnheims oder einer Gemeinschaftsunterkunft konnte auch für die Haushaltebefragung zufällig ausgewählt werden. In diesem Fall kam ein erweiteter Fragenkatalog zum Einsatz, der auch Fragen zur Ausbildung und Erwerbstätigkeit beinhaltete

 

Klärung von Unstimmigkeiten

 

Eine zentrale Aufgabe des Zensus 2011 besteht darin, die genaue Einwohnerzahl Deutschlands zum 9. Mai 2011 festzustellen. Grundlage hierfür bilden die Daten der Einwohnermelderegister. Da diese aber nicht in allen Fällen korrekt waren, traten bei der Zusammenführung der Melderegisterdaten mit den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung erwartungsgemäß Unstimmigkeiten auf.

 

Diese konnten in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern ganz einfach mit der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten geklärt werden. Denn dort ist die Qualität der Melderegister erfahrungsgemäß – und hat auch der Zensustest bestätigt – besser als in großen Gemeinden. Deshalb reichte in kleinen Gemeinden – neben der Befragung zur Klärung des Wohnsitzes – die ergänzende Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten zur Ermittlung der Einwohnerzahl aus.

 

Zur Klärung der Unstimmigkeiten wurden betroffene Anschriften ausgewählt und die dort wohnenden Personen mit einem verkürzten Fragebogen befragt. Diese Befragung fand in der Regel an Anschriften mit nur einer bewohnten Wohnung und ausschließlich in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern statt.

 

Prüfung von Mehrfachfällen

 

Eine wichtige Informationsquelle beim Zensus 2011 sind die Daten aus den Melderegistern. Da diese jedoch dezentral in jeder Gemeinde geführt werden, kann es fälschlicherweise vorkommen, dass eine Person gleichzeitig in mehreren Gemeinden ihren Hauptwohnsitz oder ihren alleinigen Wohnsitz angemeldet hat. Zudem ist es möglich, dass eine Person ausschließlich mit einer oder mehreren Nebenwohnungen gemeldet ist. Diese Unstimmigkeiten zu ermitteln und gegebenenfalls zu korrigieren war das zentrale Ziel der Mehrfachfallprüfung. Denn jede Person ist beim Zensus 2011 mit genau einer Hauptwohnung beziehungsweise alleinigen Wohnung zu zählen.

 

In Gemeinden mit 10 000 oder mehr Einwohnern wurden deshalb die Registerdaten von Personen mit mehreren Hauptwohnungen oder mehreren alleinigen Wohnungen maschinell korrigiert. Personen mit einer oder mehreren gemeldeten Nebenwohnungen wurden mit Hilfe des Fragebogens zur Klärung des Wohnsitzes nach ihrem Wohnungsstatus befragt.

 

In Gemeinden unter 10 000 Einwohnern wurden bei der Befragung zur Klärung des Wohnsitzes all diejenigen um Klärung gebeten, die am 9. Mai 2011 mit mehreren Hauptwohnsitzen oder ausschließlich mit Nebenwohnsitz in den Melderegistern gemeldet waren.

 

Somit konnte sichergestellt werden, dass alle Personen, bei denen unplausible Angaben in den Melderegistern festgestellt wurden, korrekt gezählt werden. Die Ergebnisse der Befragung fließen in die Berechnung der amtlichen Einwohnerzahl ein.

 

Eine Rückmeldung an die Meldebehörden oder andere Behörden erfolgte nicht: Beim Zensus 2011 gilt das sogenannte Rückspielverbot.

 

Haushaltegenerierung

 

Ein wichtiges Ziel des Zensus ist es – neben der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl – Daten über die Zahl und Struktur von Haushalten und deren Wohnsituation zu gewinnen. Da diese Informationen jedoch nicht in den Melderegistern vorliegen, wurde ein Verfahren entwickelt, um diese Haushaltszusammenhänge zu ermitteln.

 

Bei der Haushaltegenerierung werden Merkmale aus unterschiedlichen Datenquellen des Zensus 2011 kombiniert, analysiert und zu Haushalten in Wohnungen zusammengeführt. Zu den Datenquellen zählen das Anschriftenregister, die Gebäude- und Wohnungszählung, das Melderegister, die Sonderbereichserhebung, die Stichprobenerhebung und die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten. Dabei erhält man regional tief gegliederte Ergebnisse über Haushaltszusammenhänge. Das Verfahren der Haushaltegenerierung erfolgt in mehreren Schritten:

 

Bildung erster Haushaltszusammenhänge über direkte Registerangaben

 

Die Melderegister enthalten eindeutige Informationen über die Zusammengehörigkeit von Personen – auch Verzeigerungen genannt. In einem ersten Schritt der Haushaltegenerierung können somit Beziehungsformen wie Ehen, eingetragene Lebenspartnerschaften, Nachkommenbeziehungen (i.d.R. minderjährige Kinder) und gesetzliche Vertreterschaften, die an einer Anschrift zwischen zwei Personen hinterlegt sind, abgebildet werden. Dieser Verfahrensschritt erlaubt somit die Bildung erster Haushaltszusammenhänge.

 

Auswertung der Wohnungsnutzerangaben

 

Im Melderegister sind keine Informationen darüber enthalten, in welcher Wohnung eine Person lebt. Deshalb werden im zweiten Schritt die aus der Gebäude- und Wohnungszählung erfragten Wohnungsnutzernamen mit den Namen der im Zensusdatenbestand des Melderegisters enthaltenen Personen abgeglichen und zusammengeführt. Dabei werden die bereits im ersten Schritt identifizierten Haushaltsmitglieder derselben Wohnung zugeordnet.

 

Bildung von Haushalten über indirekte Registerangaben

 

In einem dritten Schritt der Haushaltegenerierung werden weitere Hinweise auf das Zusammenleben von Personen in einem gemeinsamen Haushalt betrachtet. Hierbei können anhand von Informationen wie Namen, Altersangaben, Zuzugsinformationen nicht ersichtliche Beziehungen im Zensusdatenbestand der Melderegister abgebildet werden. Außerdem werden auch neue Haushalts- und Lebensformen abseits der klassischen Vater-Mutter-Kind-Familie dargestellt. Die aus der Gebäude- und Wohnungszählung gewonnene Anzahl der in einer Wohnung lebenden Personen wird hier ebenfalls berücksichtigt.

 

Integriertes Korrekturverfahren

 

Beim Zensus 2011 wurde eine Haushaltebefragung durchgeführt. Ziel dieser Stichprobe war es, neben der Erhebung von Daten, die nicht aus Registern gewonnen werden konnten, in erster Linie für jede Gemeinde mit 10 000 oder mehr Einwohnern Informationen darüber zu erhalten, wie viele Personen in ihren Melderegistern fälschlicherweise nicht erfasst wurden und wie viele Personen fälschlicherweise zuviel in den Melderegistern enthalten waren. Dabei ging es auch darum, diese sogenannten Fehlbestände und Karteileichen anhand demografischer Merkmale zu beschreiben. Um einen qualitativ hochwertigen, fachlich und regional flexibel auswertbaren Zensuseinzeldatensatz zu erhalten, wird im Rahmen der Haushaltegenerierung im nächsten Schritt eine Bereinigung um die Karteileichen und Fehlbestände durch Korrektur an den Einzeldaten vorgenommen.

 

Bildung von Haushalten nach statistischen Kriterien

 

Haushalte, die auf Grund fehlender Wohnungsnutzernamen im bisherigen Verfahrensablauf keiner Wohnung zugeordnet werden konnten, werden unter Berücksichtigung von Merkmalen wie u.a der Wohnungsfläche und der Haushaltsgröße mit noch nicht belegten Wohnungen verknüpft. Sollten danach immer noch Haushalte vorhanden sein, die noch keiner Wohnung zugeordnet werden konnten, so werden diese mit bereits einer Wohnung zugeordneten Haushalten zusammengeführt. Um die Verteilung nach Haushaltstypen realistisch wiederzugeben, fließen hierzu hochgerechnete Ergebnisse aus der Haushaltsstichprobe in das Verfahren ein. Damit können abschließend alle Personen bzw. Haushalte, die an einer Anschrift leben, einer Wohnung zugeordnet und die im Zensus definierten Wohnhaushalte abgebildet werden.

 

Die Ergebnisse des Zensus 2011 sind im Internet öffentlich einsehbar unter der Adresse:

 

https://ergebnisse.zensus2011.de/

 

In der Anlage befindet sich eine Zusammenfassung wichtiger Daten und ein Vergleich mit der Nachbarkommune Uetersen.

 

Im Rahmen des Zensus 2011 wurde die Einwohnerzahl der Stadt Tornesch neu festgestellt auf 12.626 Personen. Dies sind 2,7 % weniger als bisher angenommen. Die bisherige Einwohnerzahl basierte auf der Fortschreibung (An-, Ab- und Ummeldungen) der Ergebnisse der Volkszählung aus dem Jahr 1987.

Die Stadt Tornesch hat zur Fristwahrung Widerspruch gegen die Feststellung der neuen Einwohnerzahl eingelegt. Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein bietet für Kommunen, die Widerspruch eingelegt haben, Informationsveranstaltungen zu den Methoden des Zensus an. Ob der Widerspruch aufrechterhalten wird, ist danach zu entscheiden.

 

Zu C: Prüfungen

 

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Anlagen

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