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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/705

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Im Aufstellungsbeschluss vom 04.02.2013 (Vorlage VO/13/468: „41. F-Planänderung `Businesspark Tornesch - Erweiterung nördlich Asperhorner Weg´ - Aufstellungsbeschluss“) wurde unbeabsichtigt kein Planungsziel benannt. Dies soll nun in Form eines erneuten Aufstellungsbeschlusses nachgeholt werden (siehe Beschlussempfehlung).

 

Zudem soll eine redaktionelle Korrektur in Beschlusspunkt 4 der Vorlage VO/13/618 (41. F-Planänderung `Businesspark Tornesch - Erweiterung nördlich Asperhorner Weg´ - Änderung des Geltungsbereiches, Entwurfsberatung, Freigabe des Entwurfs zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“, beraten am 14.08.2013) erfolgen: statt „3. Änderung und Erweiterung des B-Plan 47“ muss es hier41. Änderung des Flächennutzungsplans“ heißen.

 

An den Planungsinhalten ändert sich nichts, eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nicht erforderlich. Das Verfahren kann wie beabsichtigt weitergeführt werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 41. Änderung " Businesspark Tornesch - Erweiterung nördlich Asperhorner Weg" für das Gebiet südwestlich der Kreisstraße K 21 Oha in einer Tiefe von 220 bis 270 m und nordwestlich des Asperhorner Wegs in einer Tiefe von 350 m aufgestellt. Planungsziel ist die landschaftsverträgliche Erweiterung eines bestehenden Sondergebiets „Umwelttechnik und Sonderbetriebe“ zur Bereitstellung gewerblicher Bauflächen und die Ausweisung eines Sondergebiets „Geflügelhof“ zur planungsrechtlichen Absicherung eines bestehenden Geflügelhofs.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

3.     Die Beschlüsse Nr. 1 und 2 der Vorlage VO/13/468, beraten im Bau- und Planungsausschuss am 04.02.2013, werden aufgehoben.

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