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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Nach dem Inkrafttreten des SGB II und SGB XII verbleiben bei örtlichen Sozialhilfeträgern folgende „Restaufgaben“:

 

Ø      Bearbeitung aller Aufgaben nach dem SGB XII (Delegation des Kreises auf die Kommunen)

Ø      Wohngeld (direkte Zuständigkeit der Kommunen)

Ø      Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ø      Erteilung von Wohnraumberechtigungsbescheinigungen nach Wohnungsbindungsgesetz

Ø      Beratung und Amtshilfe in Rentenversicherungs- und GEZ-Angelegenheiten

Ø      Sozialhilfeabrechnungen mit dem Kreis Pinneberg und Abrechnung der Krankenhilfe mit den Krankenversicherungsträgern.

 

Die Überleitungsquoten an die ARGE lagen bei der Stadt Uetersen und bei der Stadt Tornesch bei über 80 % der bisher bearbeiteten Fälle. Entsprechende Anzahl Mitarbeiter wurden an die ARGE abgeordnet.

 

Um die Bearbeitung der Restaufgaben qualitativ und quantitativ zu optimieren, erscheint es sinnvoll, die Aufgaben der beiden Städte zu bündeln. Da das Leistungszentrum Tornesch – Uetersen im Rathaus Tornesch untergebracht ist, liegt es nahe, dass die Stadt Uetersen der Stadt Tornesch die o.g. Aufgaben überträgt.

Der Hauptausschuss der Stadt Uetersen hat bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst, den die Ratsversammlung wohl am 20.03.2006 bestätigen wird.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag, der hierzu noch geschlossen werden muss, wird zur Zeit endverhandelt und danach den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt.

 

Der Arbeitskreis Tornesch – Uetersen hat auch angeregt, den Standesamtsbezirk Tornesch und den Standesamtsbezirk Uetersen zu einem Standesamtsbezirk mit der Geschäftsstelle in Uetersen zusammenzulegen. Hier werden zur Zeit Details mit der Stadt Uetersen verhandelt und danach auch den Gremien zur Beratung vorgelegt. Es ist geplant, hierfür einen 1. Nachtrag zur obigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu schließen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Werden konkret im öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt. Jedoch kann schon jetzt gesagt werden, dass der Einsatz des Personals und der Verwaltungskosten dadurch optimiert werden.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Stadt Tornesch übernimmt nach entsprechender Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Uetersen die Aufgaben nach dem SGB XII und dem Wohngeldgesetz von der Stadt Uetersen. Hierzu ist noch gesondert eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu schließen.

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