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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zu­lässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertre­tung zugestimmt hat. In Fällen, die keinen Auf­schub dulden, oder bei unerheblichen über- und außerplanmäßi­gen Ausgaben (Beträge gemäß § 14 der Hauptsatzung bis 50.000 €) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister muss der Ratsversammlung für diese geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben einen Bericht vorlegen.

Für die den Betrag von 50.000 € übersteigenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat der Bürgermeister unverzüglich die Genehmigung der Ratsversammlung einzuholen.

 

Bei den in anliegender Liste nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt  970.037,40 € für das Haushaltsjahr 2005 (Verwaltungshaushalt  447.660,44 € und Vermögenshaushalt  522.376,96 €) handelte es sich in allen Fällen um unabwendbare Ausgaben, die durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei anderen Haushaltsstellen gedeckt sind.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Über die in der Liste nachgewiesenen und im Einzelfall unter  50.000 € liegenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt   458.988,25 € (Verwaltungshaushalt  447.660,44 € und Vermögenshaushalt  11.327,81 €) , hat der Bürgermeister der Ratsversammlung zu berichten.

Der Hauptausschuss nimmt hiervon Kenntnis.

 

Die überplanmäßige Ausgabe zum Erwerb eines Grundstücks im Lindenweg (Vermögenshaushalt) in Höhe von 511.049,15 € wurde bereits am 11.4.2005 im Hauptausschuss beraten und eine Genehmigung durch die Ratsversammlung empfohlen.

Ausschließlich diese überplanmäßige Ausgabe ist von der Ratsversammlung nunmehr nachträglich zu genehmigen.

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