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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/874

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Auslegungsbeschluss wurde am 12.05.14 gefasst, die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung findet/fand vom 02.06.-02.07.14 statt. Um dem Bauherren eines vorliegenden Bauantrags im Geltungsbereich des B-Plan 88 noch vor der Sommerpause eine Genehmigung nach § 33 BauGB zu ermöglichen, muss (bei Eingang von Stellungnahmen) ein Abwägungsbeschluss erfolgen. Bisher liegen noch keine schriftlichen Stellungnahmen vor. Bis zum 02.07. eingegangene Stellungnahmen werden in einer Abwägungstabelle zusammengeführt und zusammen mit einem angepassten B-Planentwurf nach Ende der Auslegung zeitnah bereitgestellt.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom x.x.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom x.x.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den B-Plan Nr. 88 Für das Gebiet zwischen Lindenweg, Hexenkoppel und Feenstieg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 



 

 

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Anlagen

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