Beschlussvorlage - VO/06/073
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung des Essengeldes für die Mittagsverpflegung sowie Getränkegelder in Tornescher Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
|
Entscheidung
|
|
|
03.07.2006
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Seit August 2005 beträgt der Elternbeitrag für die Teilnahme am Mittagstisch in den Tornescher Kindertagesstätten monatlich 56,00 . Für Kinder, die ein Betreuungsangebot ohne Mittagstisch nutzen, wird eine Getränkepauschale in Höhe von mtl. 2,50 berechnet.
Aus den vorliegenden Jahresrechnungen 2005 geht hervor, dass im vergangenen Jahr ein durchschnittlicher Kostendeckungsgrad in der AWO-KiTa Lüttkamp und der DRK-KiTa Friedlandstraße in Höhe von rd. 85,5 % erreicht wurde. In die Berechnung wurden die Gesamtkosten für das hauswirtschaftliche Personal, die Kosten für den Lebensmitteleinkauf, eine Energiekostenpauschale pro Essen in Höhe von 0,10 sowie anteilig die vom Träger berechneten Verwaltungskostenzuschläge einbezogen.
Vergleichswerte Essengeld in KiTa-Einrichtungen innerhalb des Kreises Pinneberg:
Elmshorn: mtl. 31.00 , Rellingen: 34,30 , Schenefeld: 35,40 , Quickborn: 37,00 , Wedel: 40,00 , Halstenbek: 45,00 , Tornesch: 56,00 (Höchstmarke)
Lt. Aussage der AWO-Unterelbe sowie des DRK-Kreisverbandes Pinneberg bezuschussen bislang alle beteiligten Vertragskommunen das Verpflegungsangebot in den Kindertagesstätten anteilig über den Defizitausgleich. In der Gemeinde Halstenbek wird in einer großen KiTa dadurch ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 100% erreicht, indem die Kosten für das hauswirtschaftliche Personal nur zu 2/3 dem Serviceangebot Mittagstisch zugerechnet werden. Die Restkosten werden für Nebentätigkeiten wie Einkäufe, Bewirtschaftung der Vorräte, Reinigungstätigkeiten und Wäsche berücksichtigt und sind in die allgemeine Bewirtschaftung der Einrichtung einbezogen.
Gemäß Grundsatzbeschluss vom 04.06.2002 besteht der politische Auftrag, dass für das Verpflegungsangebot in Tornescher Kinderbetreuungseinrichtungen langfristig eine Kostendeckung durch die Elternbeiträge erreicht werden soll. Aus diesem Grunde wurde in den vergangenen vier Jahren der Essengeldbeitrag von 36,00 (bis Juli 2002) auf aktuell 56,00 jeweils zum 01.08. eines Jahres neu festgesetzt. Aufgrund der Situation, dass die Erhöhungsbeträge im Verhältnis zur allgemeinen Kostensteigerung nicht ausreichend vorausberechnet wurden, ist es bislang nicht gelungen die angestrebte Kostendeckung zu erreichen. Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten für das Verpflegungsangebot aus dem Haushaltsjahr 2005 zzgl. einer pauschalen Steigerungsrate von 3% müsste der Elternbeitrag für den Mittagstisch in Höhe von mtl. 62,00 sowie eine Getränkepauschale in Höhe von 5,00 ganzjährig für regelmäßig mindestens 200 Essenteilnehmer/innen betragen.
Aufgrund der zu leistenden Elternbeiträge für die Betreuung werden die Eltern ab 08/2006 mit einer Steigerungsrate in Höhe von rd. 3% herangezogen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Stadt Tornesch innerhalb des Kreises Pinneberg zurzeit den höchsten Essengeldbeitrag in Kindertagesstätten erhebt, wird für das Kindergartenjahr 2006/2007 verwaltungsseitig keine weitere Anhebung empfohlen.
Hinweis: Gemäß Rücksprache mit dem Fachdienst Soziales des Kreises Pinneberg ergibt sich sich gemäß Berechnung nach § 92(2) des SGB XII (Grundsicherungsgesetz) durch die teilstationäre Verpflegung in Einrichtungen lediglich eine häusliche Ersparnis in Höhe von 37,50 .
Auch unter diesem Gesichtspunkt sollten das Essengeld sowie die Getränkepauschale unverändert in Höhe von mtl. 56,00 bzw. 2,50 festgesetzt werden.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
In der AWO-KiTa Lüttkamp sowie der DRK-KiTa Friedlandstraße nehmen zurzeit durchschnittlich 200 Personen an der Mittagsverpflegung teil. Hierfür werden aktuell monatliche Einnahmen über die Elternbeiträge in Höhe von rd. 11.200,00 erzielt. Zusätzliche Einnahmen in Höhe von mtl. 75,00 ergeben sich über die Berechnung der Getränkepauschalen. Auf ein Jahr bezogen ergibt sich ein Gesamtwert in Höhe von 135.300,00 . Das Kostenvolumen gemäß Jahresrechnung 2005 betrug 151.000,00 . Sofern keine unverhältnismäßigen Mehrkosten im laufenden Haushaltsjahr entstehen bzw. die Anzahl der Teilnehmer/innen sinkt, ist davon auszugehen, dass der Kostendeckungsgrad für 2006 zwischen 80 und 90% liegen wird.
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Ab dem 01.08.2006 wird für die Teilnahme am Mittagstisch in den Kindertagesstätten der Stadt Tornesch unverändert monatlich ein Entgeld in Höhe von 56,00 erhoben. Der zu berechnende Essengeldbeitrag für Krippenkinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres wird weiterhin um 50% des gültigen Satzes ermäßigt.
Für Kinder, die ein Betreuungsangebot ohne Mittagsverpflegung nutzen, wird unverändert eine Getränkepauschale in Höhe von monatlich 2,50 berechnet.