Mitteilungsvorlage - VO/16/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtswesen gem. Richtlinien; Sozialdatenbericht zum 31.12.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Katja Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Kenntnisnahme
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23.03.2016
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Arbeitslosenquote | Juni 2015 | Dezember 2015 |
im Kreis Pinneberg | 5,0 % | 5,0 % |
Im Kreis Pinneberg waren im Dezember 2015 insgesamt 8.380 Männer und Frauen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote ist von 4,9 % im Vormonat auf 5,0 % gestiegen. Vor einem Jahr hatte sie 5,1 % betragen. Von den insgesamt 8.380 Arbeitslosen betreute die Agentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) im Dezember 2.952. Es waren 196 Personen (-6,2 %) weniger als vor einem Jahr bei der Arbeitsagentur gemeldet. Beim Jobcenter (Grundsicherung) waren 5.428 arbeitslose Männer und Frauen registriert. Dies waren 26 Personen weniger als im November. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl um 95 Personen gestiegen.
Im Geschäftsstellenbezirk der Agentur für Arbeit in Uetersen lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2015 bei 4,8 %, vor einem Jahr belief sie sich auf 5,0 %. Seit Jahresbeginn 2015 gab es im Geschäftsstellenbezirk Uetersen insgesamt 3.293 Arbeitslosmeldungen, das ist ein Minus von 265 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum; dem gegenüber stehen 3.302 Abmeldungen von Arbeitslosen. Der Bestand an Arbeitsstellen ist im Dezember um 25 Stellen auf 260 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 83 Arbeitsstellen mehr.
(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.jobcenter-kreis-pinneberg.de)
Übersicht über Sozialhilfeleistungen des Jahres 2015 (auszugsweise)
Erläuterungen:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung sind leicht gestiegen. Die Kostensteigerung ist u. a. durch die jährliche Regelsatzanpassung zu erklären.
Hilfe zum Lebensunterhalt
In Tornesch wurden zum Stichtag 31.12.2015 insgesamt 33 Personen (30 Fälle) betreut, die einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hatten. Dies sind 3 Fälle weniger als im Vorjahr (z. B. durch Wechsel in die Grundsicherung nach dem SGB XII oder SGB II). Die Kosten für die Hilfe zum Lebensunterhalt betrugen im Jahr 2015 insgesamt 203.187,85 € und sind somit ca. 27.000,00 € geringer als im Jahr 2014.
Betreuung von Asylbewerbern
Von Januar bis Dezember 2015 wurden nach Angaben des Bundesinnenministers 1.091.894 Zugänge von Asylsuchenden im Easy-System registriert. Asylanträge wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2015 insgesamt 476.649 gestellt. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 135%. Die Hauptherkunftsländer 2015 waren Syrien, Albanien, Kosovo, Afghanistan, Irak, Serbien und Mazedonien. Im Jahr 2015 hat das BAMF 282.726 Entscheidungen getroffen. Fast die Hälfte der Antragsteller erhielt einen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Bei den Flüchtlingen aus Syrien lag die Anerkennungsquote bei 95,8%, gefolgt von Eritrea (88,2%) und Irak (86,4%). Umgekehrt lag sie bei den Antragstellern aus Albanien, dem Kosovo und Serbien bei 0,0%.
Zum 31.12.2015 waren der Stadt Tornesch insgesamt 167 Asylbewerber (davon 107 männlich, 60 weiblich) zugewiesen (84 Fälle), welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben. Im Juni 2015 waren es lediglich 76 Personen (33 Fälle). Dies ist auf die enorme Zuwanderungsrate im II. Halbjahr 2015 (insbesondere im IV. Quartal 2015) zurückzuführen. Insgesamt wurden im Jahr 2015 für die Tornescher Asylbewerber Leistungen in Höhe von 504.119,17 € (zuzüglich anteiliger Krankenhilfekosten) erbracht.
Bis zum 31.12.2015 wurden vom Sozialamt Tornesch insgesamt 368 Asylfälle (637 Personen) für den Bereich Tornesch, Uetersen, Moorrege und Haseldorf betreut. Dies sind 214 Fälle und 367 Personen mehr als im Vorjahr (Stand 31.12.2014). Die Gesamtkosten beliefen sich im Jahr 2015 auf insgesamt 2.129.965,70 € (zuzüglich anteilige Krankenhilfekosten).
Der Kreis Pinneberg rechnet im Jahr 2016 mit ca. 5.000-6.000 weiteren Flüchtlingen. Im Jahr 2015 waren es insgesamt 3.275 Asylsuchende. Es ist also nach wie vor mit einer erheblichen Fallzahlsteigerung zu rechnen.
Aus der Lagemeldung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten zum Stand 15.02.2016 geht hervor, dass im Jahr 2015 insgesamt 35.106 Asylsuchende dem Land Schleswig-Holstein zugewiesen wurden. Im Januar 2016 waren es 2.178 Personen. Im Januar des Vorjahres 1.087 Asylbewerber. Insgesamt wurden im Januar 2016 vom BAMF 3.006 Personen in die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 815 Flüchtlinge. In der Zeit vom 01.02-15.02.2016 wurden 671 Asylsuchende an die Kreise zugewiesen.
Zum 15.02.2016 gibt es in den mittlerweile zahlreichen Erstaufnahmeeinrichtungen ca. 5.200 freie Plätze, was dazu führt, dass die Asylsuchenden über einen längeren Zeitraum in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben können und sich die Zahl der an die Kreise und kreisfreien Städte verteilten Personen im Vergleich zum IV. Quartal 2015 erstmal reduziert. Dies verschafft den Kommunen etwas Spielraum, um für die weitere Unterbringung der Flüchtlinge geeigneten Wohnraum zu akquirieren.
In Tornesch ist hier bereits sehr vorausschauend geplant und gearbeitet worden. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung besteht noch die Möglichkeit 14 Personen in Tornesch unterzubringen. Durch den Ankauf und die Anmietung diverser Objekte steht bis Ende April weiterer Wohnraum für 140 Asylsuchende zur Verfügung. Es wird darauf hingewirkt, durch die Übernahme von Flüchtlingen, die anderen Kommunen zugewiesen wurden und denen eine Unterbringung derzeit nicht möglich ist, unter Anrechnung auf die Quote der Stadt Tornesch, einen Leerstand des Wohnraumes und dadurch erhebliche Kosten für die Stadt Tornesch zu vermeiden.
Ein erheblicher Arbeitsaufwand bereitet zurzeit die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber, welche zum 01.01.2016 erfolgt ist. Es ist von allen Asylbewerbern eine entsprechende Anmeldung zu unterschreiben (ab dem 15. Lebensjahr mit Passbild). Es müssen vom Sozialamt Listen für die An- und Abmeldung, bei Namens- und Adressänderungen sowie Statusänderung usw. für die DAK Gesundheit als zuständige Krankenkasse erstellt werden.
Da sich z. B. die Namen der Asylbewerber nach der Zuweisung zum Teil noch mehrmals ändern, ist dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Sämtlicher Schriftverkehr, welchen die Krankenkasse normalerweise mit den Versicherten führt, läuft für die Asylbewerber trotz bekannter Adressen nicht direkt, sondern über das Sozialamt. Das Sozialamt übernimmt in den Fällen also auch den Zustelldienst für die DAK Gesundheit.
Die Krankenkasse rechnet die ihr entstandenen Ausgaben kalendervierteljährlich mit dem zuständigen Sozialamt ab. Auch hier muss seitens des Sozialamtes jeder einzelner Hilfeempfänger überprüft werden, ob zum Zeitpunkt der Krankenbehandlung noch einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestanden hat oder ob die elektronische Gesundheitskarte ggf. missbräuchlich in Anspruch genommen wurde.
Zur Abgeltung der entstandenen Verwaltungsaufwendungen leistet der zuständige Kreis Verwaltungskostenersatz für die von der Krankenkasse durchzuführende Wahrnehmung der Krankenbehandlung in Höhe von 8% der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindesten jedoch 10,00 € pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigtem.
Bei den genehmigungspflichtigen GKV-Leistungen (z. B. Reha-Maßnahmen, Therapien, Zahnersatz) ist der Anspruch auf Gesundheitsvorsorge unmittelbar gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend zu machen. Das bedeutet, dass die Notwendigkeit dieser Maßnahmen nach wie vor über das Gesundheitsamt des Kreises Pinneberg festzustellen und durch den Sozialhilfeträger zu genehmigen ist.
Die vom Land Schleswig-Holstein prognostizierte Reduzierung des Verwaltungsaufwandes im Bereich der Krankenhilfe für Asylbewerber ist zumindest gegenwärtig keinesfalls festzustellen. Eher haben sich die Abläufe kompliziert und verlängert!
Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
Im Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen ist die Anzahl der Hilfeempfänger um 9 Personen gesunken. Dies ist auf eine hohe Sterberate im Jahr 2015 zurückzuführen. Damit verbunden ist auch eine Verringerung der Gesamtkosten für die Übernahme der ungedeckten Heimkosten um ca. 50.000,00 €, obwohl die Heimentgelte der Einrichtungen regelmäßig angehoben werden und die Pflegebedarfe der Hilfeempfänger in der Regel steigen. Der Verwaltungsaufwand für Beratung ist jedoch unverändert hoch. Die Fallbearbeitung wird durch die Ermittlung und die Verwertung des einzusetzenden Vermögens im Einzelfall aufwändiger (z. B. Eintragung von Sicherungshypotheken pp.).
Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen sind keine nennenswerten Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
Wohngeld
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Wohngeldfallzahlen im Durchschnitt um 22 Fälle gesunken. Aufgrund der Wohngeldreform zum 01.01.2016 ist jedoch wieder mit einer Steigerung der wohngeldberechtigten Haushalte zu rechnen. Bei der Wohngeldzahlung für den Monat Januar 2016 erfolgte lediglich eine teilweise Überleitung der Bestandsfälle ins neue Wohngeldrecht, so dass sich die Fallzahlen im Januar noch nicht verändert haben. Neuanträge nach dem neuen Wohngeldgesetz konnten aus rechtlichen Gründen erst ab dem 04.01.2016 bearbeitet und beschieden werden, so dass die Wohngeldzahlung rückwirkend zum 01.01.2016 erfolgte. Eine Steigerung der Fallzahlen ist daher erst ab Februar 2016 zu verzeichnen (94 Fälle). Im März 2016 hatten bereits 108 Tornescher Haushalte Anspruch auf einen Miet- oder Lastenzuschuss. Dies macht zurzeit eine Steigerungsrate der Fallzahlen von ca. 17 % aus.
Eine weitere Steigerung der Fallzahlen ist noch zu erwarten, sobald das Jobcenter die Arbeitslosengeld II-Empfänger, welche lediglich einen geringen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben, auffordern einen vorrangigen Wohngeldantrag zu stellen.
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