Beschlussvorlage - VO/16/150
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung einer Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen sowie die Ablösebeträge der Stadt Tornesch (Stellplatzsatzung)
Beschlussfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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07.11.2016
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Gestoppt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die im Juli dieses Jahres in Kraft getretene novellierte Landesbauordnung ermöglicht es mit ihrem § 84 Abs.1 Nr. 8 den Gemeinden, „Zahl und Beschaffenheit der notwendigen Stellplätze oder Garagen sowie Abstellanlagen für Fahrräder (…) sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösungsbeträge“ durch Satzung zu regeln.
Von Seiten des Bau- und Planungsausschusses wurde Anfang des Jahres angeregt, eine Stellplatzsatzung für die Stadt Tornesch zu erarbeiten. Mit der Vorlage VO/15/255 hat die CDU-Fraktion hierzu eine Mustersatzung des Landes Brandenburg mit in die Diskussion eingebracht, vom SPD-Vorsitzenden wurde die Verwaltung auf die aktuelle "Untersuchung von Stellplatzsatzungen und Empfehlungen für Kostensenkungen unter Beachtung moderner Mobilitätskonzepte" hingewiesen, die im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) erstellt wurde.
Die Verwaltung hat nun einen Vorschlag für eine Stellplatzsatzung erarbeitet, welche auf dieser Grundlage aufbaut; es wurden weitere Stellplatzsatzungen als mögliche Vorbilder gesichtet und die Richtzahlentabelle des (nicht mehr gültigen) Stellplatzerlasses des Landes Schleswig-Holstein wurde auf die für Tornesch erwarteten Bedarfe angepasst.
Hinweis zu finanziellen Auswirkungen: Die Einnahmen aus Ablösebeträgen lassen sich nur äußerst grob abschätzen. Bei 7-10 abgelösten Stellplätzen pro Jahr ergäbe sich ein Betrag von ca. 50.000 €. Mit der Satzung wird festgelegt, dass „die Ablösebeträge (…) von der Stadt zweckgebunden für die Schaffung öffentlicher Parkplätze oder im Bereich der Verkehrsverlagerung (z.B. zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur) verwendet [werden]“.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
| 50.000 | 50.000 | 50.000 | 50.000 | 50.000 |
Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
| -50.000 | -50.000 | -50.000 | -50.000 | -50.000 |
Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
- Die der Vorlage anliegende „Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen sowie die Ablösebeträge der Stadt Tornesch“ (Stellplatzsatzung) vom 10.10.2016 wird beschlossen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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