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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/190

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung vom 07.11.2016 hat der Bau- und Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Werbesatzung vorzubereiten (Vgl. VO/16/153). Bestimmte Arten aus städtebaulicher Sicht unerwünschter Außenwerbung soll auf diese Weise, soweit rechtlich möglich, verhindert werden. Ein Entwurf der Satzung liegt nun vor.

 

Die Satzung dient dazu, die Aufstellung bestimmter Werbeanlagen entlang der für die Aufstellung von Werbeanlagen bedeutsame Bereiche, dies sind die wichtigen Straßenzüge und der Bereich um den Bahnhof, zu regulieren.

 

Werbeanlagen sollen zum einen bestimmte allgemeine Anforderungen erfüllen, z.B. sollen sie im Stadtbild nicht störend wirken oder ihre Beleuchtung soll blendfrei ausgeführt werden. Zum anderen sollen bestimmte Werbeanlagen in bezeichneten Bereichen ausgeschlossen werden; dies gilt für Werbeanlagen mit Fremdwerbung, die auf Grund ihrer Größe (z.B. großflächige Plakatwände) oder Dynamik (z.B. Bildschirme mit wechselnden Werbeinhalten) den öffentlichen Raum dominieren. Für Werbung an der Stätte der Leistung, hierzu gehören Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleistungsunternehmen, setzt die Satzung ausschließlich die o.g. allgemeinen Anforderungen fest, Werbung an der Stätte der Leistung ist von dem Ausschluss bestimmter Werbeanlagen nicht betroffen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden .

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

Entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Die der Vorlage anliegende „Satzung der Stadt Tornesch über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen (Werbesatzung)“ vom 08.12.16 wird beschlossen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.



 

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Anlagen

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