Mitteilungsvorlage - VO/16/207
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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13.12.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Die Stadt Tornesch darf gemäß § 76 Abs. 4 GO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Entgegennahme entscheidet bis zu einem Betrag bis 25.000 € der Bürgermeister. Über 25.000 € und immer dann, wenn die Schenkung, Spende oder ähnliche Zuwendung mit einer Bedingung oder Auflage verbunden ist, ist der Hauptausschuss zuständig.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwenddungen, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt die Verwaltung jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke angegeben werden und legt ihn der Ratsversammlung zur Kenntnisnahme vor.
Zuwendungsgeber:ZuwendungZuwendungszweck:
Grelck Bestattungen 300,00 €Förderung der Jugendfeuerwehr
Budnianer Hilfe 163,93 €dto.
Beerdigung H.W. Münster 3.140,00 €dto.
Stadtwerke Tornesch GmbH 500,00 €Förderung der Jugendarbeit
Landahl & Baumann 200,06 €Sachspende Weltkindertag
Claus Indt Bürotechnik GmbH 415,00 €Förderung des Feuerschutzes
HAWESKO 2.500,00 €Vermitlung von Spenden an Vereine und
Verbände
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