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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/16/207

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Stadt Tornesch darf gemäß § 76 Abs. 4 GO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Entgegennahme entscheidet bis zu einem Betrag bis 25.000 € der Bürgermeister. Über 25.000 € und immer dann, wenn die Schenkung, Spende oder ähnliche Zuwendung mit einer Bedingung oder Auflage verbunden ist, ist der Hauptausschuss zuständig.

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwenddungen, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt die Verwaltung jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke angegeben werden und legt ihn der Ratsversammlung zur Kenntnisnahme vor.

 

Zuwendungsgeber:ZuwendungZuwendungszweck:

 

Grelck Bestattungen     300,00 €Förderung der Jugendfeuerwehr

Budnianer Hilfe     163,93 €dto.

Beerdigung H.W. Münster       3.140,00 €dto.

Stadtwerke Tornesch GmbH     500,00 €Förderung der Jugendarbeit

Landahl & Baumann     200,06 €Sachspende Weltkindertag

Claus Indt Bürotechnik GmbH   415,00 €Förderung des Feuerschutzes

HAWESKO  2.500,00 €Vermitlung von Spenden an Vereine und

                                                                                 Verbände

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