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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/137

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Jahr 2015 wurden Klassenräume im Erdgeschoss für den Mittagstisch umgebaut. In diesem Zusammenhang sollte auch ein Fahrstuhl eingebaut werden. Dies wurde allerdings zurückgestellt, weil zwischenzeitlich die Mieter im Dachgeschoss der Johannes-Schwennesen-Schule ausgezogen sind und ein besserer Standort geprüft wurde. Dies ist nun abgeschlossen und mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Der Fahrstuhl soll nun auf der Schulhofseite angebaut werden. Dadurch kann dann auch das Dachgeschoss genutzt werden, da der benötigte zweite Rettungsweg entsteht. Um den Fahrstuhl herum wird eine Treppe geführt.

 

Der Fahrstuhl soll im Erdgeschoss an den jetzigen Musikraum grenzen. Durch diesen Zugang wird dann allerdings der Musikraum verkleinert und ist für seinen Zweck nicht mehr nutzbar. Gleiches passiert im 1. OG mit einem Klassenraum, der erheblich verkleinert wird. Daher soll der Musikraum mit seiner Musiksammlung in das Dachgeschoss umziehen. Diese werden dann zu einem Klassenraum zusammengelegt, der den im 1. OG. ersetzt. Der Raum im 1. OG wird zukünftig vormittags als Differenzierungsraum und nachmittags als EDV-Arbeitsplatz für die Lehrkräfte genutzt.

 

Die Räume im Dachgeschoss werden in enger Abstimmung mit der Schulleitung und dem Ganztag in zwei große Räume aufgeteilt, die multifunktional genutzt werden können. Der Flur im Bereich des Fahrstuhls sieht auf dem Plan sehr groß aus, ist aber aufgrund der vorhandenen Dachschrägen deutlich kleiner. Darüber hinaus müssen die Musikgeräte noch dort untergebracht werden. Diese sollen in Einbauschränken in den Dachschrägen verstaut werden. In der ehemaligen Wohnung zur Esinger Straße sollen dringend benötigte Lagerflächen geschaffen werden. Auch der Förderverein erhält für seine Arbeit einen keinen Lagerraum.

 

In Bezug auf die Finanzierung finden demnächst Mitte Juli Gespräche mit der AktivRegion Pinneberger Marsch und Geest e.V. statt. Auch die Teilnahme an anderen Fördermaßnahmen z.B. Bundesmittel zur Schulsanierung werden geprüft.

 

Aktuell beläuft sich die Kostenschätzung auf 950.000 €, von denen 90.000 € bereits für den Fahrstuhlbau veranschlagt sind. Es handelt sich um investive Maßnahmen, so dass die Maßnahmen abgeschrieben werden können. Die die Restnutzungsdauer durch die Maßnahmen aber nicht verlängert wird, sind die Maßnahmen auch auf die verbliebenen 26 Jahre Restnutzungsdauer abzuschreiben.

In der Anlage ist eine detaillierte Kostenschätzung beigefügt, in der aber noch das Inventar fehlt. Da die Schränke in die Dachschrägen eingepasst werden müssen und/oder das Gewichte der Musikinstrumente halten müssen, handelt es sich um Maßanfertigungen.

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

X

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

X

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

X

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

0

950.000

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

860.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

30.769,233

30.769,233

77.162,90

77.162,90

77.162,90

77.162,90

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

46.393,67

46.393,67

46.393,67

46.393,67

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

Noch nicht bekannt; für den Aufzug und Brandmeldeanlage werden voraussichtlich Wartungskoten anfallen. Auch erhöhen sich die Unterhaltungskosten (Strom, Reinigung usw.).

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss: 

 

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung stimmt den vorgestellten Planungsunterlagen grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung:

  • die Planungen fortzusetzen,
  • wenn möglich Fördermittel zu beantragen und
  • entsprechend der Detailplanung die Mittel für den Haushaltsplan 2018 anzumelden.

 

Sollten sich aufgrund der Detailplanung zusätzliche Kosten ergeben, sind die Mehrkosten zu begründen.
 

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Anlagen

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