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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/17/262

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Stadt Tornesch darf gemäß § 76 Abs. 4 GO zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Über die Entgegennahme entscheidet bis zu einem Betrag bis 25.000 € der Bürgermeister. Über 25.000 € und immer dann, wenn die Schenkung, Spende oder ähnliche Zuwendung mit einer Bedingung oder Auflage verbunden ist, ist der Hauptausschuss zuständig. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt die Verwaltung jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke angegeben werden und legt ihn der Ratsversammlung zur Kenntnisnahme vor.

 

Zuwendungsgeber: Zuwendung:Zuwendungszweck:

 

Magnus Mineralbrunnen

GmbH & Co. KG                        100,00 €                     Förderung des Feuerschutzes

Hanns G. Werner

GmbH & Co. KG                                        550,00 €                     Förderung des Feuerschutzes

Budnianer Hilfe e.V.                                  428,06 €                     Förderung der Jugendfeuerwehr

Bürgersolar Tornesch GbR                         500,00 €                     Förderung der Jugendfeuerwehr

Papierfabrik Meldorf

GmbH & Co. KG                                    1.000,00 €                     Förderung des Feuerschutzes

HellermannTyton GmbH                 2.500,00 €                     Förderung des Feuerschutzes

Hawesko Holding AG                      2.500,00 €                    Vermittlung von Spenden an

Vereine und Verbänden          

 

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