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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - /08/350-1-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Da die Mitte der 90ziger Jahre erstellten baulichen Erweiterungen an beiden Feuerwachen offensichtlich nur kurzfristig auskömmlich waren, sprachen die Wehren ab Anfang 2000 bereits von weiteren Anbauten. Es begann erneut eine Diskussion um Anbauten und eine evtl. Zusammenlegung der beiden Ortswehren. Zwischen Verwaltungsleitung und der Gemeindewehrführung bzw. der Ortswehrführungen bestand lange keine Übereinkunft, wann und wo welche Wache warum erweitert werden muss. Erschwerend kam die Frage der Zusammenlegung der Wehren hinzu. Um den Bedarf an Gebäuden mit Einstellplätzen, Fahrzeugen und Ausrüstung zu untersuchen und festzustellen, wurde nach einer bestimmten Systematik, die inzwischen landesweit empfohlen wird, ein Brandschutzbedarfsplan erstellt. Dieser Bedarfsplan deckt auch die Frage nach der Organisationsform der Wehr ab. Im Dezember 2008 einigten sich der Bürgermeister und der Gemeindewehrführer, der gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Bedarf der Feuerwehr der Stadt zu melden, auf den Brandschutzbedarfsplan in der anliegenden Endfassung. Der Brandschutzbedarfsplan bietet nunmehr auch den politisch Handelnden die Möglichkeit, ihre Entscheidungen auf dem Gebiet des Brandschutzes auf eine solide Grundlage zu stellen, und zwar für einen längerfristigen Zeitraum. 

 

Der Brandschutzbedarfsplan sagt u.a. aus, dass aufgrund der Größe des Gemeindegebietes und den vorgegebenen Hilfsfristen für die Feuerwehren zwar weiterhin zwei Standorte für Tornesch notwendig sind, der Brandschutz auf Dauer jedoch nur durch verstärkte Zusammenarbeit der beiden Wehren sichergestellt werden kann. Dies ist bereits seit Anfang 2009 von der Ortswehren in Angriff genommen worden. Neben der von der Gemeindewehr getragenen Jugendfeuerwehr wird von den Ortswehren jeder zweite Dienstabend gemeinsam durchgeführt. Es entstanden neue  gemeinsame Ausbildungs- und Einsatzkonzepte. Z.Z. wird die Alarm- und Ausrückordnung zusammen abgestimmt. So ist der Wille der Feuerwehr eindeutig erkennbar, ihre Erkenntnisse aus den Handlungsempfehlungen umzusetzen.

 

Da sich aus den Handlungsempfehlungen weitreichende Entscheidungen auf den Bau- und Finanzsektor ergeben, sollte der Brandschutzbedarfsplan aufgrund seiner Gewichtung von der Ratsversammlung beschlossen werden.  Die Zustimmung des Hauptausschusses erfolgte am 11.02.2009.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Kinder und Jugendlichen der JFW sollten bei der Herstellung ihres neuen Jugendfeuerwehrraumes beteiligt werden.

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Ergibt sich aus den Einzelmaßnahmen bzw. aus den Handlungsempfehlungen.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt den anliegenden Brandschutzbedarfsplan der Stadt Tornesch als Handlungsempfehlung.

 

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Anlagen

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