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Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EU gekauft haben und Sie Angehöriger

Die sogenannte Fahrzeugeinzelbesteuerung müssen Sie für jedes neu gekaufte Fahrzeug separat mitteilen.  

Folgende Gruppen müssen die Fahrzeugeinzelbesteuerung dem BZSt mitteilen:

Ausländische ständige diplomatische Missionen und berufskonsularische Vertretungen sowie deren Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbes neuer Fahrzeuge befreit werden.

Für die Berechnung der Fahrzeugeinzelbesteuerung gilt der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent des Kaufwertes. Berechnen Sie die Steuer nicht richtig oder geben Sie keine Steuererklärung ab, schätzt das BZSt die Steuer.

Von der Umsatzsteuer betroffen sind

Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das