Beschlussvorlage - VO/10/924
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den 2. Nachtragshaushaltsplan und die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltjahr 2010 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.09.2010
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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05.10.2010
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn
1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.
2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;
3. Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen
oder
4. Einstellungen, Beförderungen oder Höhergruppierungen erfolgen sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.
Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen, u.a. aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer, den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.
Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.
Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 2. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.
Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan schließt der ausgeglichene Verwaltungshaushalt 2010 in Einnahme und Ausgabe mit einer Summe von jeweils 20.597.400 (+ 1.971.400 ) ab.
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 6.928.700 (+ 19.900 ) ab.
Verwaltungshaushalt:
Im Einzelnen sind folgende gravierende Veränderungen (> 10.000 ) des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben zu nennen:
Einnahmen:
020000.140000 Mieten vom Abwasserbetrieb, VHS, BA + 17.100 (E)
215000.162000 Schulkostenbeiträge + 16.700 (E)
270000.162000 Schulkostenbeiträge WBS - 45.900 (E)
400000.162000 Personal- und Sachkostenerstattung vom Kreis + 33.700 (E)
464000.162010 Erst. Jahresrechnung AWO-KiTa Merlinweg + 20.600 (E)
464000.162020 Erst. Jahresrechnung AWO-KiTa Lüttkamp + 58.000 (E)
464000.162030 Erst. Jahresrechnung Kinderspielst. Kirche + 10.200 (E)
464000.162040 Erst. Jahresrechnung KiTa Kirchengemeinde + 20.500 (E)
464000.162050 Erst. Jahresrechnung DRK KiTa Friedlandstr. + 12.000 (E)
810000.221000 Konzessionsabgabe Stadtwerke GmbH (Strom) + 24.900 (E)
817000.210000 Gewinnablieferung von der Stadtwerke GmbH - 150.000 (E)
900000.003000 Gewerbesteuer + 1.800.000 (E)
900000.010000 Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer + 87.400 (E)
910000.205000 Zinsen von Eigenbetrieben + 19.300 (E)
Ausgaben:
SN 10 Personalausgaben + 57.500 (A)
115000.540000 Kosten der Müllbeseitigung + 10.000 (A)
211000.501000 Unterhaltung der JSS + 43.000 (A)
215000.500000 Unterhaltung der FRS + 13.000 (A)
230000.672000 Schulkostenbeiträge für Gymnasien + 17.300 (A)
281000.672100 Schulkostenbeiträge für Gesamtschulen + 101.200 (A)
431000.500000 Unterhaltung der Altentagesstätte + 11.000 (A)
431000.540000 Bewirtschaftung der Altentagesstätte + 11.500 (A)
464000.672000 Kosten gem. KiTaG für Tornescher Kinder + 19.000 (A)
464000.701200 Kosten freiw. Sozialstaffel für KiTa-Betreuung + 12.000 (A)
482000.672000 Erstattungen a. d. Kreis als örtl. Sozialhilfeträger + 11.200 (A)
580000.510000 Unterhaltung der Park- und Gartenanlagen + 25.000 (A)
610000.600000 Kataster- und Planmaterial + 10.300 (A)
630000.510000 Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze + 90.000 (A)
630000.542000 Streumittel, Schneeräumung + 39.100 (A)
630000.543000 Gebühren für Oberflächenentwässerung + 13.000 (A)
670000.510000 Unterhaltung der Straßenbeleuchtung + 16.300 (A)
670000.540000 Stromkosten für Straßenbeleuchtung - 40.000 (A)
880000.500000 Unterhaltung Allgemeines Grundvermögen + 12.000 (A)
900000.810000 Gewerbesteuerumlage + 266.200 (A)
910000.808100 Zinsen für laufende Konten - 54.300 (A)
920000.892000 Deckung von Sollfehlbeträgen des VWH aus
Vorjahren + 700.000 (A)
Vermögenshaushalt:
Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:
215000.360000 Zuweisung aus dem Konjunkturprogramm II + 11.200 (E)
630000.350000 Erschließungsbeiträge u. ähnliche Entgelte - 441.200 (E)
632800.340000 Ersatzleistung Planungsbüro Koppeldamm + 44.400 (E)
665000.361000 Zuweisung vom Land für P + D Plätze + 51.800 (E)
771000.345000 Erlös aus dem Verkauf von Altfahrzeugen + 16.500 (E)
910000.378800 Kredit von übrigen Bereich + 336.700 (E)
Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:
211000.960000 Energetische Sanierungen (VE 2011) + 45.000 (A)
215000.960000 Umbauarbeiten Umzug Betreuungsklasse + 19.100 (A)
281000.983000 Baukostenzuschuss an Schulzweckverband + 20.900 (A)
632800.955080 Neubau Gerberweg - 155.000 (A)
665000.951000 Einrichtung P + D Plätze an der L 110 + 124.000 (A)
Schlussbetrachtung:
Als Anlage zu dieser Beschlussvorlage ist neben dem eigentlichen Haushaltsplan (Verwaltung- und Vermögenshaushalt) auch eine Excel-Tabelle mit der Auflistung der veränderten Haushaltsstellen aufgrund des Haushaltsbegleitbeschlusses 2010 enthalten. In dieser Tabelle wird nochmals dargestellt, bei welcher Haushaltsstelle die verordnete Kürzung auch zum Ziel geführt hat und bei welcher Haushaltsstelle nicht.
Aufgrund des starken Winters 2009/2010 war die Haushaltsstelle 63000.542000 (Streumittel, Schneeräumung) bereits im März 2010 überschritten, ein paar Tage nach der eigentlichen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg.
Andere Überschreitungen mussten stattfinden, da keine klaren politischen Entscheidungen, z.B. hinsichtlich der Reinigungsintervalle bei der Müllbeseitigung, getroffen wurden.
Auf manche Mehrausgaben, die vom Land vorgegebenen werden, hat die Stadt keinen Einfluss, so dass z.B. eine Überschreitung der eingeplanten Schulkostenbeiträge für Gymnasien und Gesamtschulen von 118.500 zähneknirschend hingenommen werden muss.
Die veranschlagten Personalkosten wurden auf der Basis der ausgezahlten Personalaufwendungen der Monate Januar bis einschließlich Juli für das Jahr 2010 hochgerechnet. Beschlossene Veränderungen wie Neueinstellungen, Veränderung der wöchentlichen Arbeitszeit, Höhergruppierungen u. dergl. wurden in die Berechnungen mit einbezogen.
Die spürbare Erholung der Konjunktur und auch die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes haben erwartete positive Auswirkungen auf den Verwaltungshaushalt genommen.
Nicht nur das der im Urhaushalt 2010 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 418.900 ausgeglichen werden konnte, auch war es möglich, eine vorgezogene Deckung eines Teilbetrages von 700.000 des in 2009 entstandenen Fehlbetrages in Höhe von 1.341.166,36 einzuplanen.
Alle weiteren Erläuterungen bitte ich direkt der Haushaltsstelle zu entnehmen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Ratsversammlung den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 mit folgenden Inhalten:
Der Verwaltungshaushalt
wird in der Einnahme von 18.626.000 auf 20.597.400
und in der Ausgabe von 19.044.900 auf 20.597.400
festgesetzt.
Der Vermögenshaushalt
wird in Einnahme und Ausgabe nunmehr von 6.908.800 auf 6.928.700
festgesetzt.
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 2.577.800 auf 2.914.500
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen von 1.580.000 auf 1.625.000
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von 16.000.000 auf 16.000.000
(unverändert)
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen von 91,44 Stellen auf 91,17 Stellen
Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.
(wie bisher Grundsteuer A = 290%, Grundsteuer B = 290%, Gewerbesteuer = 350%)
Dem geänderten Finanzplan sowie dem geänderten Investitionsprogramm der Jahre 2009 2013 wird zugestimmt.
Dem geänderten Stellenplan 2010 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom 13.9.2010, in der vorgelegten Form zugestimmt.
Anlagen
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