Mitteilungsvorlage - VO/08/486
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortbestand der Wilhelm-Busch-Schule
hier: Optionen des neuen Schulgesetzes i. V. m. der Mindestgrößenverordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FD Schulverwaltung
- Bearbeiter:
- Ute Bräuß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Kenntnisnahme
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15.09.2008
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Wie sich bereits im Vorfeld der Einführung des neuen Schulgesetzes abzeichnete, haben sich dessen Änderungen in Verbindung mit der dazu erlassenen Mindestgrößenverordnung auf kleinere Förderzentren wie die hiesige Wilhelm-Busch-Schule ausgewirkt. Förderzentren, die nicht die Mindestgröße von 1.000 Schüler/innen im Einzugsbereich (d.h. für die WBS Gesamtschülerzahl der Grundschulen in Heidgraben und Tornesch) erreichen, verlieren ihre Eigenständigkeit und sollen mit einer anderen Schule organisatorisch verbunden werden. Für Förderzentren mit mehr als 750 aber weniger als 1.000 Schüler/innen im Einzugsbereich kann für eine Übergangsfrist von 2 Jahren ausnahmsweise die Eigenständigkeit erhalten bleiben, wenn dies gewünscht ist. Die WBS mit derzeit 762 Schüler/innen im Einzugsbereich (Tendenz fallend) würde also spätestens zum 01.08.10 per Gesetz ihre Eigenständigkeit verlieren. Es werden zur Zeit 28 Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude der WBS unterrichtet (Tendenz fallend).
Anfang Juli 08 war bereits der Presse zu entnehmen, dass die Förderschule vor dem Aus stehe. Vorausgegangen war ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der Schulaufsicht, Herrn Schulrat Hölk, der Verwaltung und Herrn Mügge als Schulleiter. Hierbei wurden die Optionen erörtert, die das Schulgesetz für den Fortbestand der von der Wilhelm-Busch-Schule geleisteten pädagogischen Arbeit bietet. Dieses Sondierungsgespräch ergab, dass sich Schulleitung und Schulaufsicht darüber einig waren, dass eine Verbindung mit einer anderen Förderschule, hier der Geschwister-Scholl-Schule in Uetersen, eine sinnvollere Variante darstellen würde, als die ebenfalls vom Gesetzgeber ermöglichte Variante, mit der räumlich verbundenen Schule (FRS) eine organisatorische Verbindung einzugehen. Die ebenfalls mögliche Beantragung der Auflösung der WBS wurde als schlechteste Lösung erachtet, da damit die WBS ohne weitere Verhandlungsspielräume hinsichtlich Ausstattung pp. in die Trägerschaft Uetersens übergehen würde. In Abwägung der Vor- und Nachteile sollte ein öffentlich rechtlich Vertrag mit der Stadt Uetersen hinsichtlich einer organisatorischen Verbindung mit der Geschwister-Scholl-Schule ggf. bereits zum Schuljahr 2009/2010 angestrebt werden, wobei möglichst die ein bis zwei dann noch (mit insgesamt ca. 20 Schüler/innen) bestehenden Lerngruppen weiterhin in Tornesch zu beschulen wären, sofern dies pädagogisch sinnvoll erscheint. Ein Lehrer-, Schulleiter- und Sekretärinnenzimmer würden jedoch am bisherigen Standort nicht mehr zwingend benötigt.
Dies sollte auch im Interesse der Stadt Uetersen sein, da durch das Auslaufen der räumlich mit der Geschwister-Scholl-Schule verbundenen Birkenalleeschule hier zunehmend Raumkapazitäten frei werden.
Auch wenn vor Ort künftig noch Förderschüler/innen unterrichtet werden, wäre also von einem Raumüberhang an der WBS auszugehen. Zumindest die Verwaltungsräume würden dort nicht mehr benötigt. Hinsichtlich der möglichen weiteren Verwendung freiwerdender Räume an der WBS machte Herr Krügel deutlich, dass im Kinderbetreuungsbereich, insbesondere für die Einrichtung weiterer Krippenplätze Raumbedarf bestehe. Er könne sich vorstellen, die Betreuung der Kinder im dritten Kindergartenjahr in die an der WBS freiwerdenden Räume zu verlagern und dafür in den Kindergärten weitere Krippenplätze einzurichten. Herr Mügge hielt dieses Konstrukt des Miteinanders von Förderschüler/innen und den größeren Kindergartenkindern für durchaus denkbar.
Leider kam es nicht dazu, den Fachausschuss in seiner Sitzung am 07.07.08 im Wege eines Berichts über diese Geprächsinhalte zu informieren, da die Sitzung entfallen ist. So war die bereits erwähnte Presseberichterstattung zur Sitzung des Fördervereins der WBS am 08.07.08, in der die Eltern über die mögliche Entwicklung der WBS unterrichtet wurden, zumindest in der Schlagzeile für die Selbstverwaltung unvorbereitet. In der darauf folgenden Sitzung des Hauptausschusses am 14.07.08 wurden die politischen Vertreter/innen über den Sachstand ausführlich informiert.
Insbesondere wurde betont, dass die Verwaltung selbstverständlich vordringlich daran arbeitet, auch weiterhin eine optimale pädagogische und räumliche Lösung für die Tornescher Kinder mit Förderbedarf darzustellen und der Politik zur Entscheidung vorzulegen.
Ein Telefonat mit Herrn Hölk am 02.09.08 ergab, dass sich aus seiner Sicht kein neuer Sachstand ergeben hat und er nach wie vor den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, wie oben skizziert, mit der Stadt Uetersen empfehlen würde. Da auch er keine akute Dringlichkeit für eine kurzfristige Entscheidung des Schulträgers sieht, sollte erst nach der in Uetersen anstehenden Wahl über das weitere Vorgehen diskutiert werden. Es wurde deshalb ein weiteres Gespräch zwischen Schulleitung, Schulaufsicht und Verwaltung für Mittwoch, den 01.10.08 um 11.00 h vereinbart.
Herr Hölk hat sich bereit erklärt, in dieser Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen den Standpunkt der Schulaufsicht zu erläutern, auf welche Weise die bislang von der Wilhelm-Busch-Schule geleistete pädagogische Arbeit auch unter Berücksichtigung der geänderten gesetzlichen Vorgaben sinnvoll fortgeführt werden kann.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt