Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen - 08.11.2017
Grunddaten
- Datum:
- Mi., 08.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Pausenhalle der Klaus-Groth-Schule
- Ort:
- 25436 Tornesch, Klaus-Groth-Str. 11
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Zuständigkeit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Öffentlicher Teil (18:30 - 19:25 Uhr) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Kenntnisnahme
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Kenntnisnahme
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Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan 2018 des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen
Beschluss: Haushaltssatzung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des §§ 111 SchulG in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 GkZ und der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
§ 3
(1) Nach § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende Produktgruppen (PG) bzw. Unterproduktgruppen zu Budgets verbunden:
>Budget 1:PG 218 Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen >Budget 2:PG 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft.
(2) Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnung, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
(3)Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen übertragbar.
§ 4
Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2018 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2018 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder folgende Beträge:
Stadt Tornesch754.100 € Stadt Uetersen235.600 €.
§ 5
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
25436 Tornesch, Schulzweckverband Tornesch-Uetersen Der Verbandsvorsteher gez. Roland Krügel
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Entscheidung
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Nichtöffentlicher Teil (19:22 - 19:25 Uhr) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||