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ALLRIS - Auszug

03.12.2018 - 13 B-Plan 90 "Nördlich Pinneberger Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Zusammenstellung des beauftragten Planungsbüros vom 14.11.2018 geprüft. Die Zusammenstellung vom 14.11.2018 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 90Nördlich Pinneberger Straße“ für das Gebiet südlich der Straße Kreyhorn und nordöstlich der Pinneberger Straße in einer Tiefe von ca. von ca. 100 m auf einer Länge von ca. 90 m, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:
Herr Tams trägt den Sachverhalt vor. Frau Dr. Dohrn erfragt, ob der Bereich des Schutzstreifens gepflegt wird. Herr Goetze bejaht dies.

 

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Anlagen zur Vorlage