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ALLRIS - Auszug

05.07.2010 - 2 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestund...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratungsverlauf:

Die IG Südtangente Tornesch-Esingen hat an die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses eine Liste von Fragen versandt, um deren Beantwortung sie in der heutigen Sitzung gebeten hat. Herr Hatje verliest die Fragen der Reihe nach und gibt den Fraktionen Gelegenheit, diese jeweils zu beantworten.

Zu Frage 1: Herr Stümerhrt aus, dass die CDU zu der angesprochenen Problematik nach Beratung eine Stellungnahme an den Kreis formulieren wird.

              Herr Früchtenicht befürwortet für seine Partei den vorgesehenen Verlauf der K 22, benennt aber als unabdingbare Voraussetzung den zeitgleichen Ausbau aller Teilstücke. Eine Verschiebung des Mittelstückes ist für die SPD nicht tragbar.

              Frau Clauß spricht sich gegen jegliche Variante der Trassenführung der K 22 aus, sieht aber für den Widerspruch einer einzelnen Partei wenig Erfolgschancen. Sielt daher einen entsprechenden Beschluss des Bau- und Planungsausschusses für gewichtiger.

              Frau Eßler bezweifelt Notwendigkeit einer Investition von 30 Mio €r eine Verkehrsentlastung von 5% und regt an, überregional nach einer neuen Lösung zu suchen. Sie sieht in dem Protest einer einzelnen Partei ebenfalls keine rechtliche Relevanz. Sie schlägt vor einen parteiübergreifenden Widerspruch als Stadt zu formulieren.

Zu Frage 2:  Herr Stümer steht zu den, in der Vergangenheit gefassten Beschlüssen und sieht zur Zeit keine Notwendigkeit den Vertrag anzugreifen.

              Herr Früchtenicht stellt fest, dass auch die SPD den Vertrag nicht anfechten wird.

              Frau Clauß kann sich aus finanziellen Gründen ebenfalls keine Anfechtung vorstellen, zumal eine rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt immer nur die Einzelmeinung einer Person darstellt. Sie hält es für zielführender, in der Ratsversammlung eine Mehrheit gegen die K 22 zu erreichen um so Einfluss auf den Kreis zu nehmen.

              Frau Eßler berichtet von einer parteiinternen rechtlichen Prüfung mit dem Ergebnis, dass der Vertrag weiterhinltig ist. Für den Fall, dass sich das Land aus der Finanzierung zurückzieht re die Vertragsgrundlage entfallen. Die FDP hat hierzu eine kleine Anfrage an das Land gerichtet. Eine Antwort steht noch aus. Sie verweist auf umfangreiche Voraussetzungen, die vor einer endgültigen Förderzusage erfüllt sein müssen.

              Herr Krügel sieht diese nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses zum größten Teil als erreicht und berichtet, dass die Mittel im Haushalt des Landes bereit stehen.

Zu Frage 3:  Herr Stümer stellt fest, dass die CDU die Interessen aller Bürger als Gesamtheit vertritt. Für eine Wahrnehmung Interessen Einzelner steht kein finanzieller Spielraum zur Verfügung.

              Herr Früchtenicht kann als Partei keine Hilfe anbieten.

              Frau Clauß beschränkt die Hilfe auf eine ideelle Unterstützung.

              Frau Eßler bietet lediglich eine politische Unterstützung in den Gremien an.

Zu Frage 4:  Herr Stümer wiederholt, dass die CDU eine Stellungnahme als Partei an den Kreis abgeben werden.

              Herr Früchtenicht sieht hierin nicht die Zuständigkeit der Partei, sondern der Verwaltung.

              Frau Clauß beurteilt dies vor dem Hintergrund einer bereits seit 30 Jahren schwelenden Angelegenheit als schwierig.

              Die FDP wird nach Aussage von Frau Eßler nach ergangenem Planfeststellungsbeschluss gegen den Ausbau der K 22 stimmen.

 

Herr Schopnie erkundigt sich, ob die Straßen im Gebiet Tornesch Am See auch für den Busverkehr geeignet seien. Herr Hatje antwortet, dass die beiden Haupterschließungsstraßen als Tempo-30-Zonen einen Busverkehr ermöglichen werden. Herr Schopnie erkundigt sich weiter, ob die Möglichkeit der Ansiedlung eines barrierefreien Ärztezentrums geprüft wurde. Hierzu berichtet Herr Stümer von einer Recherche, wonach für den Kreis Pinneberg keine neuen Niederlassungsgenehmigungen erteilt werden können. Herr Krügel ergänzt, dass Ärzte nur im Rahmen eines Umzuges, bei dem sie ihre Niederlassungsgenehmigung mitbrächten angesiedelt werden könnten.

Herr Lassen regt an, im geplanten Verkehrsgutachten Maßnahmen zu beleuchten, die die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ermöglichen. Herr Krügel gibt zu bedenken, dass Raser durch bauliche Maßnahmen zumeist nicht zu vermeiden seien.

Herr Schneider, Vorstandsmitglied der Kulturgemeinschaft berichtet von einem Vorschlag, den Herr Mölln der Kulturgemeinschaft unterbreitet hat und bittet um Stellungnahme. Auf Nachfrage von Herrn Früchtenicht wird festgestellt, dass die entsprechende Information hierüber erst am Donnerstag der vergangenen Woche zugegangen ist und es insofern noch keine Bedenkzeit gegeben hat. Herr Krügel sichert eine Antwort an die Parteien im Laufe der kommenden Woche zu.

 

Herr Krüger bittet noch um Beantwortung der nachgereichten Frage der IG Südtangente hinsichtlich möglicher disziplinarischer Maßnahmen gegen den Bürgermeister. Herr Stümer sieht den Bauausschuss als Fachausschuss nicht als zuständiges Gremium für disziplinarische Maßnahmen, da der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters ist. Herr Krüger beanstandet, dass der Hauptausschuss als nicht-öffentliches Gremium für Bürger nicht zugänglich ist. Herr Quast schlägt vor, einen schriftlichen Antrag an die Vorsitzende des Hauptausschusses zu richten. Herr Krügel ergänzt, dass er als direkt gewählter Bürgermeister Organstellung hat und insofern verpflichtet ist, einen gültigen Vertrag umzusetzen. Ergänzungen und Anregungen aus dem Bau- und Planungsausschuss, die dem Vertrag nicht zuwiderlaufen kann er mittragen, ansonsten müsste er die jeweiligen Beschlüsse beanstanden. Herr Krüger erkundigt sich, warum der Vertrag, der ohnehin nur eine Vereinbarung sei, nicht kündbar sei. Hierauf führt Herr Krügel aus, dass der Vertrag keine Kündigung vorsehe. Das hat zur Folge, dass nur eine Aufhebung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen aller Parteien erfolgen nne. Hierfür besteht z.Zt. jedoch keine Veranlassung, da ein, zu einem solchen Schritt verpflichtender Beschluss fehle.

 

 

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Anlagen zur Vorlage