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ALLRIS - Auszug

06.08.2012 - 8 34. F-Planänderung „Ahrenloher Straße – östlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.       Der Entwurf des Planes und die Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.    

2.       Die Begründung mit dem Umweltbericht zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

3.       r den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):

a.       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 20.07.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 20.07.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

b.      Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt der Ratsversammlung die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.

c.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen              2 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Die Beratung erfolgt gleichzeitig zu TOP 8 und 9, da diese F- und B-Plan-Änderungen zusammengehören.

 

Herr Tams stellt die Pläne vor.

 

Herr Janßen fragt nach der Möglichkeit, Auslegungs- und Feststellungsbeschluss zu trennen. Dies ist nicht möglich.

 

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Anlagen zur Vorlage