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ALLRIS - Auszug

12.05.2014 - 8 4. Änderung und Erweiterung des B-Plans 52 "Wes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu E: Beschluss 

 

  1.       Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 29.04.2014 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 29.04.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt,             diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  1.                 Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 52 „Westl. Großer Moorweg“ für das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs, westlich des Großen Moorwegs und südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von ca. 440 m werden in den vorliegenden Fassungen      gebilligt.
  1.                 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  1.         Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

3 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams erläutert die Vorlage anhand des vorliegenden Planes.

 

Herr Früchtenicht möchte wissen, ob nun der Lärmschutzwall entfallen kann. Dies ist bei   derzeitiger Nutzung (als Büroräume) der Fall. Die Fläche für einen Wall ist aber im Plan für etwaige andere Erfordernisse gesichert.

 

Herr Böhmke weist darauf hin, dass laut Abwägungstabelle der Kreis einen Lärmschutzwall gefordert hat. Diese Forderung ist aber durch die neuberechneten Lärmkontingente überholt.

 

Herr Stümer teilt mit, dass die CDU sich bei der Abstimmung enthalten wird, da die           Unterlagen zu spät versandt wurden und in der Fraktion nicht beraten werden konnten. Man wolle aber den BPlan nicht blockieren.
 

 

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Anlagen zur Vorlage