07.09.2015 - 11 B-Plan 82 "Östlich Merlinweg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 07.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 18.06.2015 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 18.06.2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 82 für das Gebiet östlich des Merlinwegs zwischen Baumschulenweg und Kleiner Moorweg, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
Beratungsverlauf:
Frau Plambeck lehnt eine Reduzierung der Mindestgrundstücksgröße für Doppelhäuser von 300 auf 250 qm ab. Sie befürwortet stattdessen eine Reduzierung der Anzahl der Wohneinheiten von 20 auf 19 Doppelhaushälften.
Die von ihr erfragte Festsetzung von Wohnungseinheiten im Quartier für Mehrfamilienhäuser ist nicht üblich. Die Größe der Gebäude wird über die Ausnutzbarkeit des Grundstückes geregelt um flexibel zu bleiben. Die Grundstücksgröße für ein Einzelreihenhaus liegt bei ca. 164 - 281 qm. Da die Reihenhäuser als Einzelhausbebauung errichtet werden, beträgt die Grundstücksgröße für ein Einzelhaus ca. 1050 qm.
Herr Stümer merkt die fehlende Festsetzung der Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit unter Punkt 4.7 an. Da jedoch die Landesbauordnung noch nicht geändert worden ist, kann eine solche Festsetzung noch nicht erfolgen.
Der Antrag von Frau Plambeck den Tagesordnungspunkt wegen weiteren Beratungsbedarfes auf die nächste Sitzung des Bau- und Planungsausschusses zu verschieben wird mit 4 Ja- Stimmen und 5 Nein- Stimmen abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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