Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

07.09.2015 - 9 44. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ahrenlo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:
Der Geltungsbereich der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes soll gemäß beiliegendem Plan geändert werden. Er umfasst das Gebiet nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 190 m und ca. 170 bis 230 m nordöstlich der Straße „Am Moor“.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

Reduzieren

Beratungsverlauf:

Herr Tams erläutert, dass bereits vor einem Jahr ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Inzwischen haben sich der Geltungsbereich und die Ausgleichsflächen vergrößert. Daher muss eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteidigung stattfinden.

Auf die Nachfrage von Herrn Böhmke warum 250 Stellplätze geplant sind antwortet Herr Krügel, dass das Hotel über 120 Betten, in 60 Zimmern verfügen soll und es zudem ein Tagungshotel wird. Die im Gewerbegebiet angesiedelten Firmen benötigen in der Nähe eine Tagungsmöglichkeit mit ausreichend Parkplätzen. Der Parkplatz soll „grün“ angelegt werden.

Herr Heitmann regt an, dass bei der Planung die Entschärfung der Kurve der L110 und eine vernünftige Linksabbiegerspur bedacht werden sollen. Es wäre somit sinnvoll, das Gebäude nicht so dicht an der Ahrenloher Straße zu planen.


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage