01.10.2013 - 11 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nacht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 01.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 anzunehmen.
Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe
von 23.410.400 auf 24.231.600 €
und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe
nunmehr von 8.963.300 € auf 9.025.300 €
festgesetzt.
Es werden neu festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von 2.333.800 € auf 2.202.000 €
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von 0 € auf 500.000 €
- der Höchstbetrag der Kassenkredite von 16.000.000 € auf 16.000.000 €
(unverändert)
- die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen von 98,47 Stellen auf 100,29 Stellen
Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.
(wie bisher Grundsteuer A = 290%, Grundsteuer B = 290%, Gewerbesteuer = 380%)
Dem geänderten Stellenplan 2013 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom 21.8.2013, in der vorgelegten Form zugestimmt.“
Beratungsverlauf:
RH Reetz weist darauf hin, dass sich der Entwurf des Nachtrags durch einen ausgeglichenen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auszeichnet. Die im Stellenplan ausgewiesene Gesamtzahl der Stellen wird leicht auf 100,29 Stellen erhöht, die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten bleibt unverändert und die Kreditaufnahme konnte sogar gesenkt werden.
RH Werner stellt fest, dass die FDP die Art der Finanzierung der Sportplatzanlage am Großen Moorweg durch Gründung eines weiteren Eigenbetriebes ablehnt und daher dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen wird.
RH Früchtenicht begrüßt den Entwurf des Nachtragshaushaltes. Es wurde mit solide geplant und Maßnahmen, die nicht unbedingt nötig sind auf spätere Zeit verschoben.
RH Fäcke fragt nach, ob für die GGS analog der Vorgehensweise beim FCU eine Verpflichtungsermächtigung über die in 2014 zu leistenden Zuschüsse aufgenommen werden sollte. OAR Kopper erläutert, dass dies nicht nötig sei, da es sich bei der GGS um einen Eigenbetrieb handelt, während dem FCU bereits jetzt ein Förderbescheid zugehen musste, für den eine Verpflichtungsermächtigung vorliegen muss.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
25,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
786,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
273,8 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
122,5 kB
|