05.12.2016 - 12 Satzung der Stadt Tornesch über die äußere Gest...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 05.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
- Die der Vorlage anliegende „Satzung der Stadt Tornesch über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen (Werbesatzung)“ vom 15.11.16 wird unter Einfügung eines Paragraphen 1 mit folgendem Wortlaut beschlossen:
§ 1
Sinn und Zweck
Werbeanlagen sollen sich in Anzahl, Maßstab und Erscheinungsform in das Stadtbild einfügen und den übergreifenden Stadtbildgegebenheiten folgen.
Die Satzung regelt die Zulässigkeit solcher Anlagen.
2.Der Satzung ist als Anlage ein Plan mit dem Geltungsbereich anzufügen.
3.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Beratungsverlauf: Herr Böhmke sieht in der Satzung keinen Sinn. Er hält Werbeanlagen nicht für störend. Herr Krügel erläutert, dass große Werbeanlagen nur mit einer satzungsmäßigen Begründung abgelehnt werden könnten.
Herr Rieck teilt mit, dass die SPD der Satzung zustimmen werde.
Herr Mörker gibt zu bedenken, dass laut Gerichtsurteil die Satzung örtlich begrenzt sein und eine gebietsspezifische Gestaltungsabsicht bestehen muss. Daher schlägt er vor, einen Paragraphen 1 mit Sinn und Zweck der Satzung voranzustellen. Herr Tams wird der Satzung einen Plan anfügen.
Herr Werner möchte wissen, ob mit dieser Satzung nun Werbung für Wahlen, Dorffeste etc. verboten wird. Dies ist nicht der Fall, da diese Plakate nicht ortsfest sind.
Herr Stümer weist zum Ende der öffentlichen Sitzung auf die außerordentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 30.01.2017 zum Thema Verkehrsentwicklungsplan hin. Er schließt den öffentlichen Teil um 20:52 h.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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