14.12.2021 - 9 Bundesförderung für corona-gerechte stationäre ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 14.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Rene Goetze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung von corona-gerechten raumlufttechnischen Anlagen bis zum 31.12.2021 einen Förderantrag zu stellen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die Bereitstellung des leistenden Eigenanteils in Höhe von 20% (200.000 EUR) zu erklären.
Beratungsverlauf:
RH Lichte berichtet aus der Beratung zu diesem Thema im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen. Die Fördervoraussetzungen für mobile Luftreinigungsgeräten liegen für die Grundschulen nicht vor. Zudem sind sie sehr laut und stören daher den Unterricht. Das Ausschussmitglied Sabine Werner hat dann den Vorschlag gemacht, evtl. coronagerechte raumlufttechnische Anlagen zu verbauen. Die Verwaltung hat daraufhin ein entsprechendes Förderprogramm des Bundes für solche Anlage geprüft. Der Eigenanteil pro Grundschule beträgt 100.000 € bei eine Förderhöchstsumme von 500.000 €. Nunmehr sind 200.000 € für beide Grundschule mit einem Sperrvermerk in den Haushalt 2022 eingeplant worden.
Die FDP-Fraktion begrüßt diesen Vorschlag außerordentlich, so RH Werner.
Für RH Schmitt ergeben solche stationären raumlufttechnischen Anlagen auch Sinn, denn durch sie ist ein regelmäßiger Luftaustausch gewährleistet und es wird genügend Frischluft zugeführt. Die CDU möchte jedoch zunächst erstmal Angebote einfordern und dann entscheiden. Hierzu hätten sie heute zugestimmt. RH Radon ergänzt, dass zum heutigen Zeitpunkt die Folgekosten noch gar nicht erkennbar sind. Bekanntermaßen setzen diese dem Ergebnishaushalt zu.
RH Janzen dankt der Verwaltung für die schnelle Reaktion und seine Fraktion spricht sich für den Beschlussvorschlag aus. Es ist eine nachhaltige und eine zukunftsgerichtete präventive Maßnahme.
RH Lichte erinnert daran, dass eine Antragstellung nur bis zum 31.12.2021 möglich ist. Die Mittel sind mit einem Sperrvermerk versehen, so dass man mit einer heutigen Beschlussfassung keinerlei Risiko eingeht.
Bgm‘in Kählert korrigiert den Beschlussvorschlag derart, dass die Förderhöchstsumme noch nicht im Haushalt veranschlagt wurde. Es wurde lediglich der Eigenanteil eingeplant. Alles weitere wird sich aus der möglichen Förderzusage ergeben.
RH Werner möchte dann von Herrn Goldau wissen, ob aufgrund des Bruttoprinzips und der Haushaltswahrheit und Klarheit bei einer Durchführung der Maßnahme dann ein Nachtrag erlassen werden müsste. Herr Goldau verneint dies. Es reicht aus, wenn der Eigenanteil veranschlagt ist.
Nach weiterer Diskussion lässt BV Meyer-Hildebrand über den veränderten Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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504,4 kB
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