11.11.2019 - 15 Vertrag über ein gemeinsames Projektmanagement ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Datum:
- Mo., 11.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Caroline Schultz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Ratsversammlung:
Die Ratsversammlung beschließt:
1. ein gemeinsames Schul-IT-Projekt zwischen der Stadt Uetersen und dem Schulverband Tornesch-Uetersen unter Zuhilfenahme der Expertise des IQSH realisieren zu wollen. Die Stadt Tornesch nimmt den vorangegangenen Beschluss des Schulverbandes und der Stadt Uetersen zur Kenntnis.
2. Den aufgeführten Mindestanforderungen (Anlage 1) wird zugestimmt.
3. Dem im Entwurf vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit im Rahmen eines gemeinsamen Schul-IT-Projektes zwecks Digitalisierung an Schulen zwischen der Stadt Tornesch, dem Schulverband Tornesch-Uetersen und der Stadt Uetersen (Anlage 2) wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin kann ohne erneute Beschlussfassung redaktionelle Änderungen des Vertrages vornehmen.
4. Dem in der Anlage 1 vorgeschlagenen Kostenausgleich wird zugestimmt.
5. In den Arbeitskreis zur Projektvorplanung wird folgende Vertreterin/folgender Vertreter und Stellvertretung für die Stadt Tornesch entsandt:
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Vertreterin/Vertreter Stellvertreterin/Stellvertreter
Beratungsverlauf:
Herr Lichte bittet um die Aussprache zu diesem TOP auf Grundlage der vorliegenden Sitzungsunterlagen sowie um eine Abstimmung über die Beschlussempfehlung an die Ratsversammlung. Frau Werner empfiehlt Änderungen und Ergänzungen zur Anlage 2 des Vertragsentwurfes sowie zu der von der Verwaltung erarbeiteten Beschlussempfehlung, Ziffer 3.
Zu Anlage 2:
§ 3 Absatz 6 Die tatsächliche Besetzung und die Kostenausgleichsregelung kann einvernehmlich von den Vertragspartnern innerhalb der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel geändert werden, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung durch die Selbstverwaltungsgremien bedarf.
§ 5 Absatz 2 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, mit diesem Vertrag die Zusammenarbeit als nicht abgeschlossen anzusehen, sondern als dauernden Diskussionsprozess über die Zusammenarbeit und die Übertragung weiterer Aufgaben und Zuständigkeiten unter Mitbestimmung der Selbstverwaltungsgremien im Bildungsbereich zu Grunde zu legen.
Beschlussempfehlung zur RV :
Ziffer 3 … zwecks Digitalisierung an Schulen zwischen der Stadt Tornesch, dem Schulverband Tornesch-Uetersen und der Stadt Uetersen (Anlage 2) und den beschlossenen Ergänzungen wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin kann ohne erneute Beschlussfassung redaktionelle Änderungen des Vertrages vornehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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